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StVO-Änderung tritt im April in Kraft
Zwei neue Verkehrszeichen für Tunnel
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| Mehr Sicherheit? Neue | BMVBS |
| Tunnel-Verkehrszeichen ab April | |
Das erste Schild symbolisiert einen Tunnel und schreibt das Fahren mit Abblendlicht vor. Das weitere, ebenfalls quadratische Schild kennzeichnet Nothaltebuchten, in denen nur bei Notfällen oder einer Panne angehalten werden darf. Außerdem wird das "gefährliche Wenden in Tunneln" (Tiefensee) mit 40 Euro und Punkten in Flensburg bestraft.
Kommentar:
Wer nicht von selbst auf die Idee kommt, wenigstens vor Einfahrt in einen Tunnel zum Lichtschalter zu greifen,
wird dies auch aufgrund des neuen Schildes nicht tun. Eine schlichte Regelung im Gesetz wäre genauso (un-)effektiv
gewesen; die bisherigen Schilder mit dem Wort "Licht!" oder "Licht an!" waren sicher wirkungsvoller. Ebenso
zweifelhaft und überflüssig erscheint das Nothaltebucht-Zeichen: Seine Botschaft dürfte noch mehr als das
Licht-Einschalten selbstverständlich sein. Wer hält schon gerne im Tunnel für ein Picknick an? Das Wenden in einem
Tunnel schließlich - offenbar gibt es nichts, was es nicht gibt - ist interessant mild bestraft, wenn man bedenkt,
dass schon simples Falschparken 20 Euro kosten kann. Was bleibt, ist - wie so oft - ein bürokratischer Akt. (hsr)












