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EU-Kommission verlängert Frist bis Ende 2005
Digitaler Lkw-Fahrtenschreiber: Erneuter Aufschub
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| Erneute Warte- | KBA/Siemens VDO |
| schleife: Digitaler Lkw-Fahrtenschreiber | |
Die neuerliche Verlängerung wurde seitens der EU mit den Wünschen einiger nicht genannter Mitgliedsstaaten begründet, die eine notwendige Übergangszeit zur Erlassung der einzelstaatlichen Gesetze geltend gemacht haben. Offenbar haben auch noch nicht alle Länder die praktischen Voraussetzungen getroffen und die notwendigen Kontrollkarten ausgegeben.
Wie bereits zuvor soll der Aufschub verhindern, dass die Mitgliedstaaten gegen Fahrer Strafen verhängen, die sich mit einem im Ausland zugelassenen, nicht mit einem digitalen Fahrtenschreiber ausgerüsteten Kraftfahrzeug in ihr Staatsgebiet begeben.
Die Kommission wird nun bis Ende 2005 darauf verzichten, Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten einzuleiten, die den digitalen Fahrtenschreiber in Neuwagen noch nicht eingeführt haben. Bei bis 31. Dezember 2005 zugelassenen Fahrzeugen können die Mitgliedstaaten weiterhin die Verwendung analoger Fahrtenschreiber tolerieren. Dies gilt auch für Fahrzeuge, die im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats zugelassen wurden.












