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Freitag, 29. März 2024
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Einführungstermin für EG-Kontrollgerät jetzt Anfang August 2005

Digitaler Lkw-Fahrtenschreiber: KBA gibt erste Chipkarten aus

Siehe Bildunterschrift
Fahrer-Chipkarte KBA
für digitalen Lkw-Fahrtenschreiber
Die nahezu unendliche Geschichte der Einführung digitaler Fahrtenschreiber für Lkw kommt allmählich zum Schluss. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat jetzt die ersten Chipkarten ausgegeben.
Die Karten werden vom KBA mit den individuellen Personen- oder Firmendaten versehen und versendet. Um ein Höchstmaß an Fälschungssicherheit herzustellen, wurde dazu in der Behörde eines der größten Trustcenter Europas eingerichtet.

Die ausgegebenen Chipkarten werden in einer Datenbank mit dem schönen Namen "Zentrales Kontrollgerätkartenregister" (ZKR) registriert, die mit den entsprechenden Stellen anderer europäischer Länder verbunden sein wird. Neben der Fahrer- wird es auch Unternehmens-, Werkstatt- und Kontrollkarten geben. Das KBA ist außerdem für die Erteilung der Bauartgenehmigungen für das Kontrollgerät zuständig.

Die Umstellung vom bisherigen analogen Fahrtenschreiber mit Tachoscheibe auf das sogenannte "digitale EG-Kontrollgerät" ermöglicht eine lückenlose Aufzeichnung u.a. der Lenk- und Ruhezeiten der Fahrer für rund ein Jahr, einschließlich der Dokumentation der Geschwindigkeit der letzten 24 Stunden. Es erschwert die Manipulation der Aufzeichnung und erleichtert gleichzeitig Kontrollen durch Polizei, Bundesamt für Güterverkehr (BAG) und Gewerbeaufsicht.

Mit der Personalisierung durch die Fahrer-Chipkarte soll auch verhindert werden, dass Fahrer, die bereits die maximal zulässigen Lenkzeiten erreicht haben, ihre Lkw tauschen und so augenscheinlich eine "neue" Fahrt antreten. Ziel ist eine Erhöhung der Verkehrssicherheit.

Nach mehrfacher Verschiebung müssen Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen sowie Busse mit mehr als neun Sitzplätzen, die erstmals in den Verkehr gebracht werden, zumindest in Deutschland ab dem 5. August 2005 mit dem digitalen Kontrollgerät ausgestattet sein. Ein freiwilliger Umbau von alt auf neu ist zulässig.
text  Hanno S. Ritter
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