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Donnerstag, 28. März 2024
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100 Millionen Euro Deckungssumme ohne Beitragsaufschlag

Kfz-Versicherung: Auch HUK-Coburg erhöht Deckungssumme

Siehe Bildunterschrift
100 Mio. Euro HUK
Deckungsssumme: HUK-Coburg
Nach der ADAC- und der Condor-Versicherung wird auch die HUK-Gruppe die maximale Deckungssumme in der Kfz-Haftpflichtversicherung von 50 auf 100 Millionen Euro verdoppeln.

Die neuen Bedingungen gelten den Angaben zufolge mit dem neuen Tarif ab 1. April 2005, ein Mehrpreis wird nicht erhoben. Wie bisher beträgt der Aufschlag gegenüber der gesetzlichen Deckung symbolische 50 Cent.

Damit gibt sich die HUK wieder einmal verbraucherfreundlich: Bereits im letzten Jahr hatten die Coburger in der Kaskoversicherung zuschlagsfrei weitgehend auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichtet. Ebenfalls ohne Mehrpreis erhalten HUK-Kunden die sogenannte "Mallorca-Police", in der Kaskoversicherung den Verzicht auf den Abzug "neu für alt" bei älteren Fahrzeugen sowie die Neupreisentschädigung bei bis zu sechs Monate alten Autos und die erweiterte "Wildschaden-Klausel".

Im Februar hatte als erstes Unternehmen die ADAC-Versicherung die neue Deckungssumme angekündigt - mit einem Beitragsaufschlag von 15 Euro. Kurz darauf hatte die Condor-Versicherung ohne Zuschlag nachgezogen (Autokiste berichtete).

Die neue Regelung bei der HUK kann auch von Kunden der Direkt-Tochter HUK24 in Anspruch genommen werden. Eine automatische Umstellung erfolgt nicht, Verträge könnten aber auch während der Beitragsjahres entsprechend geändert werden, hieß es auf Anfrage. Im Kunden-Callcenter dagegen wurde erklärt, dass die Umstellung erst ab April und nur mit gleichzeitiger Umstellung auf die neuen Tarife (mit veränderten Klauseln) möglich ist. Ein vorheriger Blick in den Versicherungsschein ist aber insbesondere für schon länger bestehende Verträge ohnehin sinnvoll: Bis 2001 war eine unbegrenzte Deckungssumme üblich, die dann aber durch restriktive Vorgaben der Rückversicherer nach den Terror-Anschlägen in den USA zunächst auf 50 Millionen Euro für Neuverträge begrenzt wurde.

Die gesetzliche Mindestdeckung sieht für Personenschäden gerade einmal 2,5 Millionen Euro, bei mehr als zwei Verletzten maximal 7,5 Millionen Euro, für Sachschäden 500.000 Euro und für Vermögensschäden 50.000 Euro vor - allesamt Werte, die längst nicht mehr in die Zeit passen.
text  Hanno S. Ritter
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