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TÜV: Sonderregelungen für schwere Wohnmobile, Lagerfahrzeuge und Quersitze
Dreipunktgurte jetzt Vorschrift für alle Sitzplätze bei Neu-Pkw
Für quer zur Fahrtrichtung angeordnete Sitze, die während der Fahrt besetzt werden, müssen auch weiterhin nur "geeignete Abstützvorrichtungen" in Fahrtrichtung vorhanden sein; Gurte sind für diese Sitze nicht vorgeschrieben.
Lager- und Importfahrzeuge, die noch nicht mit Dreipunkt-Automatikgurten ausgerüstet sind, können in Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde eine Ausnahmeregelung erhalten. Eine bundeseinheitliche Regelung gibt es laut TÜV bislang noch nicht. Die der Regelung zugrundeliegende Richtlinie (RL 77/541/EWG i.d.F. 2000/3/EG) gilt nur für neu in Verkehr gebrachte Fahrzeuge. Bereits zugelassene Fahrzeuge müssen nicht nachgerüstet werden.











