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TÜV: Sonderregelungen für schwere Wohnmobile, Lagerfahrzeuge und Quersitze
Dreipunktgurte jetzt Vorschrift für alle Sitzplätze bei Neu-Pkw
Pkw, die ab dem 1. Oktober erstmals in Verkehr gebracht werden, müssen auf allen nach vorn gerichteten Sitzen mit
Dreipunkt-Automatikgurten ausgerüstet sein - also auch auf dem mittleren Platz der Rückbank. Wie der TÜV nord
weiter mitteilt, gilt eine Ausnahme für Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2.500 Kilogramm.
Diese benötigten auf den hinteren Sitzen weiterhin nur statische Beckengurte.
Für quer zur Fahrtrichtung angeordnete Sitze, die während der Fahrt besetzt werden, müssen auch weiterhin nur
"geeignete Abstützvorrichtungen" in Fahrtrichtung vorhanden sein; Gurte sind für diese Sitze nicht vorgeschrieben.
Lager- und Importfahrzeuge, die noch nicht mit Dreipunkt-Automatikgurten ausgerüstet sind, können in Abstimmung mit der
Straßenverkehrsbehörde eine Ausnahmeregelung erhalten. Eine bundeseinheitliche Regelung gibt es laut TÜV bislang noch
nicht. Die der Regelung zugrundeliegende Richtlinie (RL 77/541/EWG i.d.F. 2000/3/EG) gilt nur für neu in Verkehr
gebrachte Fahrzeuge. Bereits zugelassene Fahrzeuge müssen nicht nachgerüstet werden.
text Hanno S. Ritter
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