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Übersicht der Regelungen in den wichtigsten Reiseländern
Autourlaub: Reservekanister nicht oder bedingt erlaubt
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| Reservekanister | ÖAMTC |
| sind teilweise verboten und unpraktisch: Besser nur normal tanken | |
Die Frage ist nur, ob und ggf. in welchem Ausmaß das auch erlaubt ist. Aufgrund der EU-Osterweiterung sind die Zollvorschriften für die Mitnahme von Reservekanistern in einigen ost- und südosteuropäischen Ländern zwar weggefallen, das Mitführen von Sprit in Behältern ist vielerorts jedoch weiterhin nur in bestimmten Mengen erlaubt oder sogar ganz verboten.
Der ADAC hat die Länderbestimmungen zusammengestellt:
- Nicht mitgeführt werden darf Reservesprit in den EU-Ländern Griechenland, Luxemburg und Ungarn sowie in Bulgarien, Kroatien und Rumänien.
- Beim Übersetzen per Fähre nach Dänemark, Norwegen, Schweden und Finnland kann die Mitnahme von Reservekraftstoff in Kanistern verboten sein (Auskunft erteilt die jeweilige Reederei). Grundsätzlich tabu ist Reservesprit auf Fährschiffen nach Großbritannien, Irland, Island sowie nach Zypern.
- 25 Liter im Kanister erlauben die Schweiz, Liechtenstein und die Türkei (nicht auf dem Fährweg).
- Die Mitnahme von 20 Litern gestatten Mazedonien.
- Fünf Liter sind in Serbien-Montenegro gestattet.
Autokiste empfiehlt, auf Reservekanister völlig zu verzichten: Im Vergleich zu den Kosten für einen Auslandsurlaub ist das Sparpotential trotz der Preisunterschiede letztlich vernachlässigbar, wenn man von den erlaubten Mengen ausgeht. Das Sicherheitsrisiko, aber auch der Platz- und Gewichtsbedarf im Auto, die umständliche Umfüllerei und die meist nicht völlig auszuschließende Geruchsbelästigung stehen in keinem Verhältnis zu den paar gesparten Euro.












