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Dienstag, 23. April 2024
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ADAC: Ab sofort auch die M 7 zum Plattensee vignettenpflichtig

Ungarn erhöht Maut-Gebühren um 20 Prozent

Ungarn-Flagge
Das Befahren der mautpflichtigen ungarischen Autobahnen ist teurer geworden. Laut ADAC beträgt die Erhöhung sowohl der Wochen- als auch der Monats- und Jahresvignette rund 20 Prozent. Zu den Maut-Autobahnen zählt ab sofort auch die M 7 von Budapest zum Plattensee. Vignettenpflichtige Fernstrecken sind schon seit drei Jahren die M 1 (von der österreichisch/ungarischen Grenze bei Nickelsdorf bis Budapest) und die M 3 von Budapest bis Polgar. Wichtig für Autoreisende auf der M 3: Die Autobahn auf dieser Route in Richtung ukrainische Grenze ist verlängert worden. Erst vor wenigen Wochen wurde der 60 km lange Abschnitt zwischen dem bisherigen Autobahnende bei Füzesabony und Polgar für den Verkehr freigegeben.

Die Jahresvignette kostet neuerdings 29.000 Forint (umgerechnet 118,90 Euro), bisher mussten Autofahrer 24.000 Forint (98,40 Euro) zahlen. Der Preis für die Monatskarte ist von 2.600 Forint (10,70) auf 3200 Forint (13,10) angehoben worden, der für die Wochenvignette von 1.500 Forint (6,15) auf 1900 (7,80). Neu ist auch die Laufzeit der Vignetten. Die Wochenvignette gilt jetzt für zehn (bisher neun) vom Benutzer gewählte Tage, bei der Monatsvignette kommt zu den bisherigen 30 Tagen ein weiterer dazu, und die Jahresvignette 2003 kann vom 15. Januar bis 15. Februar 2004 benutzt werden.

Zu den jeweiligen Vignetten gehört auch eine Magnetkarte. Auf Vignette und Magnetkarte muss das Autokennzeichen notiert sein. Erhältlich sind Vignette und Magnetkarte an den ungarischen Grenzstellen, den Tankstellen und Postämtern im Lande sowie beim ungarischen Automobilclub MAK. Wer auf der Autobahn ohne gültige Vignette angetroffen wird, muss mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 Forint, also umgerechnet 410 Euro, rechnen.

Nicht vignettenpflichtig ist die noch verbleibende ungarische Autobahn, die M 5. Für diese Strecke von Budapest bis Kiskunfelegyhaza (die M 5 soll noch in diesem Jahr bis zur jugoslawischen Grenze verlängert werden) wird jedoch eine Straßenbenutzungsgebühr erhoben. Sie beträgt pro einfache Fahrt 2.550 Forint (10,50 Euro).
text  Hanno S. Ritter
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