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TÜV Nord: Hohe Strafen bei fehlender Weiterbildung
Fortbildung für Berufskraftfahrer jetzt obligatorisch
Inhalte der EU-weit verbindlichen Pflichtschulung sind beispielsweise Sicherheitsaspekte, wirtschaftliches Fahren und Sozialvorschriften. Damit stehen auch Kuriere, Paket- und Expressdienst-Fahrer, Kraftfahrer in der Forstwirtschaft sowie der Abfallversorgung und in Handwerksunternehmen in der Pflicht, die Fortbildung zu absolvieren. Nach Schätzungen des Schulungszentrums des TÜV Nord haben jedoch immer noch nicht alle Kraftfahrer die Pflichtqualifikation absolviert.
"Wer jetzt auf Europas Straßen Güter transportiert, muss die Schlüsselnummer 95 im Führerschein nachweisen. Für Fahrer mit der beschleunigten Grundqualifikation ist das nach bestandener IHK-Prüfung bereits erledigt. Wer jedoch den Führerschein vor dem 9. September 2009 gemacht hat, muss spätestens jetzt die nötige Fortbildung nachweisen", erklärt Kai-Uwe Fischer, Schulungsleiter für den Berufskraftfahrer-Bereich bei TÜV Nord. Das gelte für Fahrer mit den Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE. Und anschließend heißt es dranbleiben, denn jeder Kraftfahrer muss die Fortbildung alle fünf Jahre wiederholen.
Bei Verstößen, die im Rahmen von Kontrollen durch den Kontrolldienst des Bundesamtes für Güterverkehr oder durch die Polizei festgestellt werden, drohen den Betroffenen laut TÜV Geldstrafen bis zu 5.000 Euro. Auch für Arbeitgeber können die fehlenden Nachweise teuer werden. "Verantwortlich für die Schulungen ist letztendlich aber jeder Führerscheininhaber selbst", so Fischer.











