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Über 9.000 Autos von Werkstatt-Verweigerern behördlich stillgelegt
Rückrufaktionen 2013: Mehr Rückrufe, weniger Betroffene

Autokiste
Rückruf-Schreiben
von VW im April 2014
In 105 Fällen bewertete das (KBA) die Mängel an den Fahrzeugen als so erheblich, dass es die Rückrufaktionen überwachte. Der Anteil der besonders schweren Mängel lag mit 58 Prozent nahezu auf Vorjahresniveau. In solchen Fällen fordert das KBA eine maximale Erfüllungsrate mit dem Ziel, den Mangel vollständig zu beseitigen.
Allerdings reagierten auch im abgelaufenen Jahr nicht alle angeschriebenen Halter mit einem Werkstatttermin zur Beseitigung des Mangels. In 282.201 Fällen wurden die Betroffenen in sogenannten Nachfassaktionen erneut informiert und um Vereinbarung eines Termins zur Mangelbeseitigung gebeten. In 9.051 Fällen waren die Halter auch der wiederholten Aufforderung zur Vorführung des Fahrzeugs nicht nachgekommen. Ihre Fahrzeuge wurden auf Hinweis des KBA durch die örtlichen Zulassungsbehörden mittels Betriebsuntersagung aus dem Verkehr gezogen. Das waren rund 900 Betriebsuntersagungen mehr als 2012.
Jährlich erreichen das KBA zwischen 350 und 500 Hinweise von unterschiedlichen Quellen wie Hersteller, Verbraucher, Behörden und Medien über Produkte, die möglicherweise mangelbehaftet sind. Für die Hersteller gilt die gesetzliche Verpflichtung, das KBA bei Verdacht auf mögliche Mängel zu informieren. Das KBA geht jedem Hinweis nach und entscheidet nach Art des Mangels über die weiteren Schritte.











