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Drei Prozent weniger Verkehrstote / Zahlen und Tendenzen in der Übersicht
Unfallstatistik April 2013: Leichter Rückgang
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| Drei Prozent weniger | FF Gersthofen/Winkler |
| Verkehrstote im April 2013 | |
Nach dem ersten Jahres-Drittel stehen nun 856 Verkehrstote in der Bilanz, rund 16 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum. Die Zahl der Verletzten ging gleichzeitig um ca. zwölf Prozent auf etwa 96.700 Personen zurück. Aktenkundig wurden in diesem Zeitraum insgesamt 744.200 Unfälle, ein Rückgang um 0,6 Prozent. Darunter waren 74.200 Unfälle mit mindestens einer verletzten Person (- 12,4 %) und weitere 670.000 Unfälle mit ausschließlich Sachschaden (+ 0,9 %).
Bezogen auf die Entwicklung bei den Verkehrstoten von Januar bis April steht in absoluten Zahlen weiterhin Niedersachen an der Spitze, wo 47 weniger Getötete zu beklagen waren - rein statistisch betrachtet mit einem Drittel Rückgang ein hervorragendes Ergebnis. Insoweit noch besser lief es in Hamburg, wo sich die Zahl halbierte, und in Bremen mit drei statt sieben Toten; in den kleinen Stadtstaaten sind solche Tendenzen allerdings nur bedingt aussagekräftig. Mehr Verkehrsopfer melden das Saarland, Brandenburg und Sachsen-Anhalt.
Grundsätze der Unfallstatistik
Zu beachten ist, dass es sich um vorläufige Zahlen handelt, die auf den von den Polizeibehörden tatsächlich
gemeldeten Fällen und einer statistisch hochgerechneten Zahl an Nachmeldungen und Nachstreichungen basiert,
so dass die oben genannten Zahlen nicht mit den etwa im Vorjahr für den gleichen Monat gemeldeten Werten
vergleichbar sind; auch die errechnete Tendenz kann abweichen, da diese bei den Vorjahreszahlen die endgültige
Höhe berücksichtigt. Nachträgliche Korrekturen nach unten gibt es ebenfalls, etwa weil sich herausstellt, dass
der Unfall nicht auf einer öffentlichen Straße passierte oder der Beteiligte beispielsweise durch einen
Herzinfarkt bereits kurz vor dem Crash gestorben war.
Die Statistik erfasst all jene Opfer, die bei Unfällen auf Deutschlands öffentlichen Straßen verunglückt sind, unabhängig von ihrer Nationalität. Deutsche Staatsbürger, die im Ausland ums Leben kamen, werden nicht erfasst. Verletzte, die innerhalb von dreißig Tagen nach dem Unfall sterben, werden als Verkehrstote registriert, nicht jedoch Suizid-Fälle.












