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8 Prozent weniger Verkehrstote / Zahlen und Tendenzen in der Übersicht
Unfallstatistik März 2013: Gute Tendenz hält an
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| Acht Prozent weniger | ACE |
| Verkehrstote im März 2013 | |
In der Quartals-Bilanz stehen jetzt 619 Verkehrstote, 149 Personen oder 19,4 Prozent weniger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Die Zahl der Verletzten ist im ersten Quartal ebenfalls stark zurückgegangen, nämlich um 15,1 Prozent auf etwa 68.800 Personen. Die Gesamtzahl der Unfälle bis Ende März 2013 lag um 1,4 Prozent niedriger (556.200). Darunter waren 52.400 Unfälle mit Personenschaden (- 16,2 %) und rund 503.700 reine Sachschaden-Crashs (+ 0,5 %).
Bezogen auf die Verkehrstoten im ersten Quartal steht Niedersachsen mit einem Rückgang von 41 Getöteten in absoluten Zahlen an der Spitze. Prozentual lief es - statistisch gesehen - in Hamburg am besten, wo die Zahl der Verkehrsopfer gegenüber dem Vorjahreszeitraum mehr als halbiert wurde, sowie in Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Thüringen mit über 35 Prozent. Eine negative Entwicklung müssen das Saarland, Brandenburg und Sachen-Anhalt verkraften, in Berlin gab es keine Veränderung.
Grundsätze der Unfallstatistik
Zu beachten ist, dass es sich um vorläufige Zahlen handelt, die auf den von den Polizeibehörden tatsächlich
gemeldeten Fällen und einer statistisch hochgerechneten Zahl an Nachmeldungen und Nachstreichungen basiert,
so dass die oben genannten Zahlen nicht mit den etwa im Vorjahr für den gleichen Monat gemeldeten Werten
vergleichbar sind; auch die errechnete Tendenz kann abweichen, da diese bei den Vorjahreszahlen die endgültige
Höhe berücksichtigt. Nachträgliche Korrekturen nach unten gibt es ebenfalls, etwa weil sich herausstellt, dass
der Unfall nicht auf einer öffentlichen Straße passierte oder der Beteiligte beispielsweise durch einen
Herzinfarkt bereits kurz vor dem Crash gestorben war.
Die Statistik erfasst all jene Opfer, die bei Unfällen auf Deutschlands öffentlichen Straßen verunglückt sind, unabhängig von ihrer Nationalität. Deutsche Staatsbürger, die im Ausland ums Leben kamen, werden nicht erfasst. Verletzte, die innerhalb von dreißig Tagen nach dem Unfall sterben, werden als Verkehrstote registriert, nicht jedoch Suizid-Fälle.












