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Donnerstag, 28. März 2024

Kfz-Kennzeichen

Deutsche Kfz-Kennzeichen

Teil 9: I-J

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IGB St. Ingbert SL
IF Sonderkennzeichen  
IK Ilm-Kreis [Arnstadt] TH
IL Ilm-Kreis [Arnstadt] {Ilmenau} TH
ILL Lkr. Neu-Ulm [Neu-Ulm] {Illertissen} BY
IN Ingolstadt BY
IZ Lkr. Steinburg [Itzehoe] {Itzehoe} SH
J Jena TH
JE Lkr. Wittenberg [Lutherstadt Wittenberg] {Jessen (Elster)} ST
JL Lkr. Jerichower Land [Burg] ST
JÜL Düren *) {Jülich} NW
*) Bei mit Sternchen gekennzeichneten Einträgen gilt das Kennzeichen für die genannte Stadt und den gleichnamigen Landkreis. Zur Vereinfachung wird dabei nicht unterschieden, ob die Stadt als Kreisstadt sowieso zum Landkreis gehört oder organisatorisch daneben als kreisfreie Stadt besteht, die i.d.R. den Sitz des Kreises darstellt. Auch wird nicht zwischen den Bezeichnungen Landkreis (Lkr.) und Kreis unterschieden.

Bei reinen Landkreis-Einträgen nennt die Übersicht den Verwaltungssitz des Kreises in eckigen Klammern. In Spalte C (rechts) ist das jeweilige Bundesland angegeben. Wir verwenden die offiziellen, durchgehend zweibuchstabigen Länder-Abkürzungen ohne Kürzel aus der Nazi-Zeit. Eine grafische Übersicht finden Sie hier.

Seit November 2012 im Zuge der sog. Kennzeichenliberalisierung in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) wieder neu vergebene Alt-Kfz-Kennzeichen sind grün gekennzeichnet. Damit sie verständlich sind, ist der frühere Bezugsname {in geschweiften Klammern} angegeben, beispielsweise BER = Lkr. Barnim [Eberswalde] {Bernau}.

Die in dieser Detailtiefe seltene Zusammenstellung erfolgt mit Sorgfalt, aber ohne Gewähr. Bitte beachten Sie die unbedingt die Hinweise auf der Rubriken-Startseite. Stand: Juli 2022.