Kfz-Kennzeichen
Deutsche Kfz-Kennzeichen
Teil 9: I-J
IGB |
St. Ingbert |
SL |
IF |
Sonderkennzeichen |
|
IK |
Ilm-Kreis [Arnstadt] |
TH |
IL |
Ilm-Kreis [Arnstadt] {Ilmenau} |
TH |
ILL |
Lkr. Neu-Ulm [Neu-Ulm] {Illertissen} |
BY |
IN |
Ingolstadt |
BY |
IZ |
Lkr. Steinburg [Itzehoe] {Itzehoe} |
SH |
J |
Jena |
TH |
JE |
Lkr. Wittenberg [Lutherstadt Wittenberg] {Jessen (Elster)} |
ST |
JL |
Lkr. Jerichower Land [Burg] |
ST |
JÜL |
Düren *) {Jülich} |
NW |
*) Bei mit Sternchen gekennzeichneten Einträgen gilt das Kennzeichen für die
genannte Stadt und den gleichnamigen Landkreis. Zur Vereinfachung wird dabei nicht unterschieden, ob
die Stadt als Kreisstadt sowieso zum Landkreis gehört oder organisatorisch daneben als kreisfreie Stadt
besteht, die i.d.R. den Sitz des Kreises darstellt. Auch wird nicht zwischen den Bezeichnungen
Landkreis
(Lkr.) und
Kreis unterschieden.
Bei reinen Landkreis-Einträgen nennt die Übersicht den Verwaltungssitz des Kreises in eckigen Klammern.
In Spalte C (rechts) ist das jeweilige Bundesland angegeben. Wir verwenden die offiziellen, durchgehend
zweibuchstabigen Länder-Abkürzungen ohne Kürzel aus der Nazi-Zeit. Eine grafische Übersicht finden Sie
hier.
Seit November 2012 im Zuge der sog.
Kennzeichenliberalisierung in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) wieder neu vergebene Alt-Kfz-Kennzeichen sind
grün gekennzeichnet.
Damit sie verständlich sind, ist der frühere Bezugsname {in geschweiften Klammern} angegeben, beispielsweise
BER = Lkr. Barnim [Eberswalde] {Bernau}.
Die in dieser Detailtiefe seltene Zusammenstellung erfolgt mit Sorgfalt, aber ohne Gewähr.
Bitte beachten Sie die unbedingt die Hinweise auf der
Rubriken-Startseite.
Stand: Juli 2022.