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Zur HU bei TÜV & Co. |
TÜV Süd |
gehört künftig auch eine Mini-Probefahrt |
Bei der Hauptuntersuchung entfällt demnächst nicht nur die Rückdatierung der Plakette bei überzogenem Prüfintervall,
sondern es wird auch ein besserer, einheitlicher Mängelbericht eingeführt. Außerdem gehört künftig eine Minimal-Probefahrt
zum "TÜV" – wenn es denn soweit ist.
Ehe es mit dem Auto in die Prüfgasse geht, steht künftig bei der Hauptuntersuchung eine Probefahrt an. Deren Details sind
nach Angaben des TÜV Süd im Einzelnen geregelt: Der Sachverständige muss diese Runde mit mindestens acht Stundenkilometern
drehen, das Lenkrad in beide Richtungen einschlagen - und auch mal auf die Bremse treten.
"Diese Probefahrt stellt sicher, dass die Assistenzsysteme des Fahrzeugs aktiviert sind und ansprechen", so Jürgen Wolz,
Leiter der Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr in Bayern bei TÜV Süd. Und die elektronischen
Sicherheitsassistenten wie Airbag, ABS, ESP oder Abstandsregler rücken künftig noch stärker in den Fokus der
Hauptuntersuchung. Mit einem so genannten HU-Adapter, mit dem die Sachverständigen an die OBD-Schnittstelle (On Board
Diagnose) des Fahrzeugs andocken, können sie auslesen, ob die Sicherheitsassistenten auch wirklich funktionieren.
Man begrüße die Probefahrt im Sinne der Untersuchungsqualität ausdrücklich, erklärt Wolz. Allerdings stellten die neuen Vorgaben
im Einzelfall eine logistische Herausforderung dar. "An Service-Centern in Stadtzentren oder auf dicht belegten Werkstatthöfen
ist die Probefahrt gar nicht so einfach zu realisieren."
Den Beteiligten bleibt freilich noch Zeit, sich auf die Neuerungen einzustellen: Die 47. Änderungsverordnung zur StVZO tritt
voraussichtlich zum 1. April 2012 in Kraft. Die Probefahrt wird aber nur für alle ab diesem Stichtag neu zugelassen Fahrzeuge
obligatorisch. Abgesehen von Taxis oder Mietwagen wird die Probefahrt also erst ab April 2015 durchgehend durchgeführt.
Ein weiteres Novum auf dem Weg zur Plakette: Ab dem 1. April 2012 arbeiten alle Prüforganisationen bundesweit mit einem
einheitlichen Mängeltool, auch Mängelbaum genannt. Die praktische Folge für den Autofahrer: Im
Prüfbericht gibt es zu festgestellten Mängeln nun detailliertere Hinweise. Fehlt es zum Beispiel an der Beleuchtung,
bekommt der Autofahrer künftig schwarz auf weiß, dass die Einstellung des rechten Scheinwerfers nicht stimmt.