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Änderung gilt ab 2015 / Detaillierte Mängelberichte ab 2012
Hauptuntersuchung künftig mit Probefahrt
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| Zur HU bei TÜV & Co. | TÜV Süd |
| gehört künftig auch eine Mini-Probefahrt | |
"Diese Probefahrt stellt sicher, dass die Assistenzsysteme des Fahrzeugs aktiviert sind und ansprechen", so Jürgen Wolz, Leiter der Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr in Bayern bei TÜV Süd. Und die elektronischen Sicherheitsassistenten wie Airbag, ABS, ESP oder Abstandsregler rücken künftig noch stärker in den Fokus der Hauptuntersuchung. Mit einem so genannten HU-Adapter, mit dem die Sachverständigen an die OBD-Schnittstelle (On Board Diagnose) des Fahrzeugs andocken, können sie auslesen, ob die Sicherheitsassistenten auch wirklich funktionieren.
Man begrüße die Probefahrt im Sinne der Untersuchungsqualität ausdrücklich, erklärt Wolz. Allerdings stellten die neuen Vorgaben im Einzelfall eine logistische Herausforderung dar. "An Service-Centern in Stadtzentren oder auf dicht belegten Werkstatthöfen ist die Probefahrt gar nicht so einfach zu realisieren."
Den Beteiligten bleibt freilich noch Zeit, sich auf die Neuerungen einzustellen: Die 47. Änderungsverordnung zur StVZO tritt voraussichtlich zum 1. April 2012 in Kraft. Die Probefahrt wird aber nur für alle ab diesem Stichtag neu zugelassen Fahrzeuge obligatorisch. Abgesehen von Taxis oder Mietwagen wird die Probefahrt also erst ab April 2015 durchgehend durchgeführt.
Ein weiteres Novum auf dem Weg zur Plakette: Ab dem 1. April 2012 arbeiten alle Prüforganisationen bundesweit mit einem einheitlichen Mängeltool, auch Mängelbaum genannt. Die praktische Folge für den Autofahrer: Im Prüfbericht gibt es zu festgestellten Mängeln nun detailliertere Hinweise. Fehlt es zum Beispiel an der Beleuchtung, bekommt der Autofahrer künftig schwarz auf weiß, dass die Einstellung des rechten Scheinwerfers nicht stimmt.












