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Dienstag, 5. November 2024
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0,5-Promille-Grenze ist eine »willkürliche Festsetzung«

Verkehrswacht fordert 0,2-Promille-Grenze

Die Deutsche Verkehrswacht (DVW) fordert die Einführung einer 0,2-Promille-Grenze im Straßenverkehr. Auf diese neue Formel hat sich eine Arbeitsgruppe des Vereins verständigt, die der Vorstand jetzt mehrheitlich abgenickt hat. Bereits geringe Mengen Alkohol könnten eine die Fahrtüchtigkeit einschränkende Wirkung haben, heißt es in einer am Sonntag verbreiteten Mitteilung. Deshalb spreche sich die Arbeitsgruppe für ein Alkoholverbot für Führer von Kraftfahrzeugen aus. Allerdings sei es aufgrund natürlicher Prozesse möglich, eine Blutalkoholkonzentration (BAK) von 0,1 Promille aufzuweisen, ohne tatsächlich Alkohol getrunken zu haben.

Gleichzeitig sei ein tatsächlich negativer Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit erst ab einer BAK von 0,2 Promille wissenschaftlich nachgewiesen. Die bisher geltende 0,5-Promille-Grenze sei eine "willkürliche Festsetzung, die medizinisch nicht begründet ist", hieß es.

Die Deutsche Verkehrswacht fordert, die derzeit ab 0,5 Promille geltenden Regelungen aus dem Bußgeldkatalog künftig bereits ab 0,2 Promille anzuwenden, sprich: 500 Euro Geldbuße und einen Monat Fahrverbot. Ab 0,5 Promille solle bei gleichbleibender Geldbuße zwei Monate Fahrverbot und ab 0,8 Promille drei Monate Fahrverbot ausgesprochen werden. Die Arbeitsgruppe hat sich außerdem dafür ausgesprochen, bei allen Fahrern, die sich infolge zu hohen Alkoholkonsums einer MPU unterziehen mussten, sogenannte Alcolocks - elektronische Alkoholtester mit Startsperre - einzusetzen.

In Deutschland kam es nach Angaben der DVW im Jahr 2009 zu 43.821 Verkehrsunfällen mit alkoholisierten Beteiligten, das waren 1,9 Prozent aller Unfälle. Alkoholeinfluss war bei 5,6 Prozent aller Unfälle mit Personenschaden eine der Unfallursachen. An den Folgen eines Alkoholunfalls starben 440 Menschen in Deutschland. Das waren etwa 11 Prozent aller Verkehrstoten.
text  Hanno S. Ritter
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