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0,5-Promille-Grenze ist eine »willkürliche Festsetzung«
Verkehrswacht fordert 0,2-Promille-Grenze
Gleichzeitig sei ein tatsächlich negativer Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit erst ab einer BAK von 0,2 Promille wissenschaftlich nachgewiesen. Die bisher geltende 0,5-Promille-Grenze sei eine "willkürliche Festsetzung, die medizinisch nicht begründet ist", hieß es.
Die Deutsche Verkehrswacht fordert, die derzeit ab 0,5 Promille geltenden Regelungen aus dem Bußgeldkatalog künftig bereits ab 0,2 Promille anzuwenden, sprich: 500 Euro Geldbuße und einen Monat Fahrverbot. Ab 0,5 Promille solle bei gleichbleibender Geldbuße zwei Monate Fahrverbot und ab 0,8 Promille drei Monate Fahrverbot ausgesprochen werden. Die Arbeitsgruppe hat sich außerdem dafür ausgesprochen, bei allen Fahrern, die sich infolge zu hohen Alkoholkonsums einer MPU unterziehen mussten, sogenannte Alcolocks - elektronische Alkoholtester mit Startsperre - einzusetzen.
In Deutschland kam es nach Angaben der DVW im Jahr 2009 zu 43.821 Verkehrsunfällen mit alkoholisierten Beteiligten, das waren 1,9 Prozent aller Unfälle. Alkoholeinfluss war bei 5,6 Prozent aller Unfälle mit Personenschaden eine der Unfallursachen. An den Folgen eines Alkoholunfalls starben 440 Menschen in Deutschland. Das waren etwa 11 Prozent aller Verkehrstoten.











