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Kaum Bußgelder bei Verstößen |
ADAC |
gegen die Quasi-Winterreifenpflicht |
Autos sind mit vernünftiger Bereifung auszustatten, im Winter also in der Regel mit Winterreifen. Das besagt
(der gesunde Menschenverstand und) das Gesetz. Verstöße werden aber nur selten geahndet.
Eine direkte Winterreifenpflicht gibt es in Deutschland nicht. Wer aber die Ausrüstung seines Fahrzeugs
nicht an die Wetterverhältnisse angepasst hat und dadurch andere behindert, muss mit einem Bußgeld von
40 Euro und einem Punkt im Verkehrszentralregister rechnen. So steht es seit Mai 2006 in § 2
Abs. 3 a der Straßenverkehrsordnung.
Obwohl augenscheinlich dennoch mehr als nur eine kleine Minderheit der Autofahrer auch bei winterlicher
Witterung mit Sommerreifen unterwegs ist und viele Staus auf querstehende Sommerreifen-Fahrzeuge
zurückzuführen sind, wird die Polizei nur selten im Sinne der Vorschrift tätig. So wurden nach einer
am Montag vom Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg veröffentlichten Übersicht im Zeitraum zwischen 1.
Oktober 2008 und 30. September 2009 bundesweit gerade einmal 473 solcher Verfahren bearbeitet.
Den Schwer-"Punkt" bildeten die Pkw-Fahrer mit 364 Mitteilungen, wovon wiederum 164 aus Nordrhein-Westfalen
stammen, wo auch der größte Fahrzeugbestand besteht. In neun der 16 Bundesländer wurde gegen jeweils weniger
als zehn Pkw-Fahrer wegen unangepasster Bereifung ein Bußgeld verhängt.