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5-Meter-Teppich |
Polizei MFR |
im 4,20-Meter-Golf |
Wie lang ist das eigene Auto respektive dessen Kofferraum? Das sollte man wissen, jedenfalls dann,
wenn man lange Gegenstände einzukaufen gedenkt. Andernfalls droht eine Anzeige, wie jetzt ein Autofahrer
in Nürnberg erfahren musste.
Der 62-jährige Mann war am Dienstag (2.6.) einer Polizeistreife im Nürnberger Stadtgebiet aufgefallen.
Aus dem Kofferraum seines VW Golf V hing ein langer Teppich, der bereits auf dem Boden schliff.
Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass der Autofahrer kurz vorher in einem Einrichtungshaus
einen fünf Meter langen Teppich erstanden, dabei aber offensichtlich die Länge seines Golfs (4,20 Meter)
überschätzt hatte.
Er schob den Teppich über die umgeklappte Rücksitzbank und den Beifahrersitz durch das geöffnete Beifahrerfenster.
Dennoch ragten noch rund zweieinhalb Meter des Teppichs nach hinten durch die Heckklappe heraus auf die Fahrbahn.
Die Überlänge sicherte er zwar vorschriftsmäßig mit einer roten Fahne ab. Die Sicht war aber laut Polizei derart
eingeschränkt, dass der Mann weder über seinen Innenspiegel noch mittels des rechten Außenspiegels etwas sehen
konnte. Zudem war der Teppich nicht gegen Herausrutschen gesichert.
Der Teppichfreund wurde wegen nicht vorschriftsmäßig gesicherter Ladung angezeigt.