archivmeldung Lesezeit ~ 1 Minute
ACE: Neue Vorschrift für Lkw und Busse
Österreich führt Winterreifen-Pflicht für Nutzfahrzeuge ein
Außerdem sind Fahrer von Lkw und Bussen dazu verpflichtet, in der fraglichen Zeit Schneeketten mitzuführen. Winterreifen unter 5,0 Millimeter Profiltiefe (Radialreifen) und 6,0 Millimeter (Diagonalreifen) werden nicht mehr als Winterausrüstung anerkannt.
In Deutschland gilt für Nutzfahrzeuge ebenso wie für Pkw nur die 2006 eingeführte Regelung des §2 Abs. 3a der Straßenverkehrsordnung, wonach bei Kraftfahrzeugen die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen ist. Hierzu gehören nach dem Gesetzes-Wortlaut insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage. Für Transporte mit gefährlichen Gütern gelten Sonderregelungen.











