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Gericht: Plötzliches unerwartetes Bremsmanöver bedingt Haftung
Urteil: Nicht immer ist der Auffahrende schuld
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| Auffahrunfall: | Daniel Bujack/Fotolia |
| Nicht immer ist der Hintermann schuld | |
Später stritten beide um die Unfallschuld. Der Vordermann behauptete, er habe bremsen müssen, um zu überprüfen, ob von links aus einer bevorrechtigten Straße Querverkehr käme. Der Auffahrende sei an dem Unfall schuld, da er zu wenig Abstand gehalten habe bzw. zu schnell gefahren sei. Der andere vertrat dagegen den Standpunkt, dass der Vordermann schuld sei, da dieser ohne Grund scharf gebremst habe.
Das Kammergericht Berlin entschied den Fall zugunsten des Auffahrenden (Urteil vom 10.09.2007;
Der Hintermann habe dagegen nicht damit rechnen müssen, dass der Vorausfahrende plötzlich und ohne erkennbaren Grund anhalten würde. Im Großstadtverkehr müssten die an einer Lichtzeichenanlage in zweiter Position stehenden Fahrer Geschwindigkeit und Sicherheitsabstand nicht so einrichten, dass sie jederzeit wegen eines verkehrsbedingten Bremsens des Vorausfahrenden anhalten könnten. Dies gelte zumindest dann, wenn sie - wie hier - mit dessen plötzlichem Anhalten nicht zu rechnen brauchten. Der Vordermann, so das Urteil, habe die Kollision durch sein in jeder Hinsicht verkehrswidriges Verhalten allein verschuldet.












