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Donnerstag, 18. April 2024
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Mitführen in der EU empfehlenswert, in anderen Ländern teilweise Pflicht

Autourlaub im Ausland: Nicht ohne Grüne Karte

Siehe Bildunterschrift
Weiterhin besser ADAC
dabei: "Grüne Karte"
In den Ländern der Europäischen Union ist die Pflicht, die "Grüne Karte" mitzuführen, weggefallen. Dennoch empfiehlt es sich, das Versicherungsdokument im Zweifel vorlegen zu können. In einigen anderen Ländern ist die Grüne Karte nach wie vor Pflicht. Wie der ADAC meldet, sind die Behörden in manchen EU-Ländern über den Wegfall der Mitführungspflicht nicht informiert und verhängen dann Bußgelder.

In Serbien ist die "Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr" Pflicht. Es ist dabei darauf zu achten, dass die Länderbezeichnung für Serbien SRB (früher SCG) korrekt ist. Denn obwohl die alten Karten noch bis Mitte 2009 gültig sind, kommt es laut ADAC immer wieder vor, dass Autofahrern die Einreise nach Serbien verweigert wird, weil noch das alte Kürzel eingetragen ist. Die Reisenden sind dann oft gezwungen, an der Grenze für 110 Euro eine Haftpflichtversicherung für 30 Tage (sog. Grenzversicherung) abzuschließen.

Neben Serbien ist die "Grüne Karte" unter anderem auch in Albanien, Bosnien-Herzegowina, Moldawien, Montenegro und Mazedonien für Autourlauber Pflicht.

Die "Grüne Karte" dient als Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung und erleichtert nach einem Unfall im Ausland die Schadensregulierung. Innerhalb der EU genügt nach dem sog. Kennzeichenabkommen offiziell das amtliche Kennzeichen als Versicherungsnachweis.
text  Hanno S. Ritter
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