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LG München verbietet CEO-Vertrieb / Importeur kündigt Berufung an
BMW: Erster Sieg gegen China-Plagiat
Das Gericht ist dabei offenbar in weiten Teilen oder vollständig den BMW-Anträgen gefolgt. Neben dem Schadensersatz für den bayerischen Autohersteller und der Vernichtung aller bereits importierten Geländewagen CEO muss der Importeur China laut Automobilwoche BMW auch über alle von dem Verfahren betroffenen Unterlagen Auskunft geben. Dabei müssen den Angaben zufolge besonders "Liefermengen, Lieferzeiten und Lieferpreise" sowie "Art und Umfang der betriebenen Werbung, gegliedert nach Werbeträger, Auflagenzahl, Erscheinungszeit und Verbreitungsgebiet" offen gelegt werden. Ferner steht BMW das Recht zu, die "Namen und Anschriften der gewerblichen Abnehmer und gewerblichen Adressaten von Angeboten" zu erfahren.
Unterdessen kündigte der Geschäftsführer des Importeurs, Karl Schlössl, gegenüber der Zeitung an, den Verkaufsstopp nicht akzeptieren zu wollen: "Notfalls gehen wir bis zum Europäischen Gerichtshof."
BMW hatte im September vergangenen Jahres, vor der IAA, rechtliche Schritte gegen den Importeur eingeleitet, um den Vertrieb des CEO in Deutschland zu unterbinden. Schlössl hatte damals jede Ähnlichkeit mit Fahrzeugen von BMW bestritten. Designexperten dagegen hatten schon seinerzeit auf die frappierende Ähnlichkeit zwischen beiden Modellen hingewiesen: Ein "dreistes Plagiat" nannte Peter Naumann, Professor für Industriedesign an der FH München, den CEO.











