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Nach Aufnahme in Dax International Verfahrensgrundlage entfallen
Porsche und Börse beenden Rechtsstreit
Zur Begründung hieß es, der Grund des Rechtsstreits sei entfallen, nachdem die Aktie der Porsche Automobil Holding SE in den neu geschaffenen Index Dax International aufgenommen wurde.
Porsche hatte im Oktober 2004 beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof dagegen geklagt, dass die Frankfurter Wertpapierbörse für die Zulassung zum Prime Standard Quartalsberichte verlangt. Quartalsberichte seien für die Transparenz und Information der Aktionäre nicht notwendig, hatte das Unternehmen argumentiert, die Berichterstattung orientiere sich nur an kurzfristigen Kapitalmarktinteressen und komme nur dem Börsenumsatz zu Gute.
Der zuständige Verwaltungsgerichtshof Hessen hatte in seinem Urteil die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Daraufhin war Porsche im vergangenen Jahr in Revision gegangen.











