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Bundesverfassungsgericht nimmt Beschwerde nicht zur Entscheidung an
Urteil: Keine Verfassungsbedenken zum Handyverbot
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| Handyverbot | rotschwarzpdm/Fotolia |
| am Steuer ist verfassungskonform | |
Im Hinblick auf die wiederholte Missachtung setzte das Amtsgericht die Geldbuße auf 240 Euro fest. Das Oberlandesgericht verwarf den hiergegen gerichteten Antrag der Beschwerdeführerin. Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Verbotsnorm des § 23 Abs. 1a Straßenverkehrsordnung bestünden nicht. Angesichts der Hartnäckigkeit, mit der sich die Dame immer wieder über das Verbot hinwegsetze, erscheine eine Erhöhung der Regelbuße um das 6-fache auch als schuldangemessen.
Damit wollte sich die Rechtsanwältin nicht abfinden und zog vor das höchste deutsche Gericht. Dort allerdings stieß sie auf taube Ohren. Die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerde erst gar nicht zur Entscheidung angenommen (Beschluss vom 18. April 2008, - 2 BvR 525/08 -).












