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Gericht: Abschleppen bei Straßenbahn-Behinderung rechtens
Urteil: Parkflächenmarkierung alleine nicht verbindlich
Wie der Anwalt-Suchservice berichtet, standen ihr die Richter dort zwar zu, dass eine Parkflächenmarkierung grundsätzlich nur bedeute, dass das Parken innerhalb der weißen Linien erlaubt sei (Urteil vom 20.09.2007;
Im vorliegenden Fall habe die Parkflächenmarkierung dazu gedient, eine Beeinträchtigung des Straßenbahnverkehrs zu vermeiden. Die seitlich stets leicht auspendelnden Bahnen sollten die schmale Straße gefahrlos zügig passieren können und nicht durch allzu großzügig am Straßenrand parkende Fahrzeuge behindert werden. Dadurch, dass die Autofahrerin nur 40 Zentimeter von den Schienen entfernt - d.h. im Fahrraum eines Schienenfahrzeuges - hielt und den Verkehr behinderte, habe sie gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen.
Die Polizei habe das Recht gehabt, diese "Gefahr für die öffentliche Sicherheit" zu beseitigen und den Pkw umzusetzen. Die Kosten dafür habe die Autofahrerin zu tragen, so das Urteil.











