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Deutlich erhöhte Geldbußen und bei Alkoholdelikten auch Freiheitsstrafe
Italien verschärft Strafkatalog für Verkehrssünder
Quasselstrippen ohne Freisprechanlage, die sich erwischen lassen, zahlen künftig 148 bis 594 Euro Strafe - eine extreme Anhebung vom bisherigen Rahmen (70 bis 285). Wiederholungstäter verlieren für ein bis drei Monate den Führerschein.
Alkoholisierte Autofahrer (0,5 bis 0,8 Promille) werden mit 500 bis 2.000 Euro bestraft und müssen eine Haftstrafe von bis zu einem Monat absitzen. Darüber hinaus wird der Führerschein für drei bis sechs Monate entzogen. Bei einem Promillewert zwischen 0,8 und 1,5 Promille belaufen sich die Geldstrafen auf 800 bis 3.200 Euro, die Gefängnisstrafen auf bis zu drei Monate und der Führerschein-Entzug auf sechs bis zwölf Monate. Wer gar mit mehr als 1,5 Promille ein Auto steuert, muss 1.500 bis 6.000 Euro Strafe zahlen und bis zu einem halben Jahr einsitzen. Der Führerschein wird dann für ein bis zwei Jahre entzogen.











