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Samstag, 20. April 2024
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Gericht: Sogar außerordentliche Kündigung im Einzelfall möglich

Urteil: Lkw-Fahrer riskiert Job bei mangelnder Reifenkontrolle

Ein Berufskraftfahrer muss täglich den ordnungsgemäßen Zustand der Reifen an seinem Fahrzeug kontrollieren – und das nicht nur wegen der Verkehrssicherheit, sondern auch, weil sonst die Kündigung droht. Das hat das Landesarbeitsgericht Köln in einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden.
Abhängig von den Umständen des Einzelfalls könne sowohl eine ordentliche als auch eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses gerechtfertigt sein, entschied das Gericht.

In dem Fall waren an dem vom späteren Kläger gefahrenen Gefahrgut-Lkw schwere Abnutzungen und Schäden an zwei Reifen festgestellt worden, die das Fahrzeug verkehrsunsicher machten. Bereits innerhalb des Jahres davor war der Fahrer über eine rote Ampel gefahren, mit falschen Fahrzeugpapieren unterwegs gewesen und hatte in einer Tempo-30-Zone die Höchstgeschwindigkeit um 28 km/h überschritten, wofür ein vierwöchiges Fahrverbot verhängt worden war. Der Arbeitgeber hatte auf diese Fälle nur mit Abmahnungen reagiert.

Als die abgefahrenen Reifen festgestellt wurden, kündigte er. Das hielt das Landesarbeitsgericht auch angesichts der vierjährigen Betriebszugehörigkeit und des Alters des 47jährigen Arbeitnehmers für gerechtfertigt.

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 04.09.2006, - 14 Sa 635/06 -
text  Hanno S. Ritter
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