Ein Berufskraftfahrer muss täglich den ordnungsgemäßen Zustand der Reifen an seinem Fahrzeug kontrollieren –
und das nicht nur wegen der Verkehrssicherheit, sondern auch, weil sonst die Kündigung droht. Das hat das
Landesarbeitsgericht Köln in einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden.
Abhängig von den Umständen des Einzelfalls könne sowohl eine ordentliche als auch eine außerordentliche Kündigung
des Arbeitsverhältnisses gerechtfertigt sein, entschied das Gericht.
In dem Fall waren an dem vom späteren Kläger gefahrenen Gefahrgut-Lkw schwere Abnutzungen und Schäden an zwei Reifen
festgestellt worden, die das Fahrzeug verkehrsunsicher machten. Bereits innerhalb des Jahres davor war der Fahrer über
eine rote Ampel gefahren, mit falschen Fahrzeugpapieren unterwegs gewesen und hatte in einer Tempo-30-Zone die
Höchstgeschwindigkeit um 28 km/h überschritten, wofür ein vierwöchiges Fahrverbot verhängt worden war. Der Arbeitgeber
hatte auf diese Fälle nur mit Abmahnungen reagiert.
Als die abgefahrenen Reifen festgestellt wurden, kündigte er. Das hielt das Landesarbeitsgericht auch angesichts der
vierjährigen Betriebszugehörigkeit und des Alters des 47jährigen Arbeitnehmers für gerechtfertigt.
Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 04.09.2006, - 14 Sa 635/06 -