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Donnerstag, 18. April 2024
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2005 rund 93.000 auffällige Fahranfänger / 3.400 Mal Führerschein-Entzug

20 Jahre Fahrerlaubnis auf Probe

Siehe Bildunterschrift
Seit 20 Jahren Bundesruckerei
zunächst auf Probe: Führerschein
Für etliche Leser dürfte die Fahrerlaubnis auf Probe schon selbstverständlich sein. Am 1. November 1986, vor zwanzig Jahren, wurde die Regelung eingeführt, die gerade die jungen Fahranfänger zu einem regelgerechten Verhalten anhalten soll.
Das Kraftfahrt-Bundesamt führt das Register der Fahranfänger auf Probe, das mit Einführung des EU-Kartenführerscheins Anfang 1999 in das "Zentrale Fahrerlaubnisregister" integriert wurde.

Die Zahl der neuen Führerscheininhaber ist mit ca. 800.000 bis 900.000 Personen pro Jahr ebenso konstant wie der Bestand im Register mit jährlich ca. 1,8 Mio. Fahranfängern. Für das Jahr 2005 ermittelte das KBA eine Zahl von rund 93.000 Inhabern eines Probe-Führerscheins, die eine Anordnung zur Teilnahme an einer Aufbauschulung erhielten. 3.400 Personen kamen der Anordnung nicht nach und mussten ihre Fahrerlaubnis abgeben.

Beim Führerschein auf Probe wird neben dem Punktesystem eine weitere Gewichtung der Verkehrsauffälligkeiten nach schwerwiegenden und weniger schweren Delikten vorgenommen. Es handelt sich bei dieser Regelung um ein dreistufiges Sanktionssystem, bei dem das KBA bei einem schweren oder zwei leichteren Delikten die zuständigen Landesbehörden unterrichtet. Dies führt zunächst zur Anordnung eines Aufbauseminars. Gleichzeitig verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre. Bei erneuten Delikten erfolgt durch die lokale Behörde eine Verwarnung samt Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. In letzter Konsequenz wird bei weiterem Fehlverhalten die Fahrerlaubnis entzogen.
text  Hanno S. Ritter
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