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Bundesruckerei |
zunächst auf Probe: Führerschein |
Für etliche Leser dürfte die Fahrerlaubnis auf Probe schon selbstverständlich sein. Am 1. November 1986, vor zwanzig
Jahren, wurde die Regelung eingeführt, die gerade die jungen Fahranfänger zu einem regelgerechten Verhalten anhalten soll.
Das Kraftfahrt-Bundesamt führt das Register der Fahranfänger auf Probe, das mit Einführung des EU-Kartenführerscheins
Anfang 1999 in das "Zentrale Fahrerlaubnisregister" integriert wurde.
Die Zahl der neuen Führerscheininhaber ist mit ca. 800.000 bis 900.000 Personen pro Jahr ebenso konstant wie der
Bestand im Register mit jährlich ca. 1,8 Mio. Fahranfängern. Für das Jahr 2005 ermittelte das KBA eine Zahl von
rund 93.000 Inhabern eines Probe-Führerscheins, die eine Anordnung zur Teilnahme an einer Aufbauschulung erhielten.
3.400 Personen kamen der Anordnung nicht nach und mussten ihre Fahrerlaubnis abgeben.
Beim Führerschein auf Probe wird neben dem Punktesystem eine weitere Gewichtung der Verkehrsauffälligkeiten nach
schwerwiegenden und weniger schweren Delikten vorgenommen. Es handelt sich bei dieser Regelung um ein dreistufiges
Sanktionssystem, bei dem das KBA bei einem schweren oder zwei leichteren Delikten die zuständigen Landesbehörden
unterrichtet. Dies führt zunächst zur Anordnung eines Aufbauseminars. Gleichzeitig verlängert sich die Probezeit um
zwei Jahre. Bei erneuten Delikten erfolgt durch die lokale Behörde eine Verwarnung samt Empfehlung zur Teilnahme an
einer verkehrspsychologischen Beratung. In letzter Konsequenz wird bei weiterem Fehlverhalten die Fahrerlaubnis entzogen.