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2005 rund 93.000 auffällige Fahranfänger / 3.400 Mal Führerschein-Entzug
20 Jahre Fahrerlaubnis auf Probe
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| Seit 20 Jahren | Bundesruckerei |
| zunächst auf Probe: Führerschein | |
Die Zahl der neuen Führerscheininhaber ist mit ca. 800.000 bis 900.000 Personen pro Jahr ebenso konstant wie der Bestand im Register mit jährlich ca. 1,8 Mio. Fahranfängern. Für das Jahr 2005 ermittelte das KBA eine Zahl von rund 93.000 Inhabern eines Probe-Führerscheins, die eine Anordnung zur Teilnahme an einer Aufbauschulung erhielten. 3.400 Personen kamen der Anordnung nicht nach und mussten ihre Fahrerlaubnis abgeben.
Beim Führerschein auf Probe wird neben dem Punktesystem eine weitere Gewichtung der Verkehrsauffälligkeiten nach schwerwiegenden und weniger schweren Delikten vorgenommen. Es handelt sich bei dieser Regelung um ein dreistufiges Sanktionssystem, bei dem das KBA bei einem schweren oder zwei leichteren Delikten die zuständigen Landesbehörden unterrichtet. Dies führt zunächst zur Anordnung eines Aufbauseminars. Gleichzeitig verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre. Bei erneuten Delikten erfolgt durch die lokale Behörde eine Verwarnung samt Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. In letzter Konsequenz wird bei weiterem Fehlverhalten die Fahrerlaubnis entzogen.












