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Pkw-Schadstoffklasse 5 entfällt / Unterschiedliche Farben je Klasse
Abgasplaketten-Verordnung: Regierung beschließt Änderungen
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| Die 5er-Plakette | DaimlerChrysler |
| soll es nun doch nicht geben | |
Die ursprünglich geplante Schadstoffgruppe 5 für Diesel-Pkw mit einem Partikelgrenzwert von fünf Milligramm pro Kilometer (Euro 5), die jedenfalls in punkto Partikel im Prinzip schon heute viele Neufahrzeuge mit Rußfilter erfüllen, entfällt dagegen.
Im übrigen sieht die Verordnung in der aktuellen Form nun doch wieder unterschiedliche Farben für die einzelnen Klassen vor, wie dies auch im allerersten Entwurf, nicht aber in der im Februar 2006 verabschiedeten Fassung vorgesehen war. Beschlossen wurde auch die Einführung eines neuen Verkehrszeichens, das die örtlichen Behörden zur Anordnung von Verkehrsbeschränkungen aufstellen können.
Ausnahmeregelungen für Young- und/oder Oldtimer kennt die Verordnung nicht. Es soll aber dabei bleiben, dass die Anbringung der Plaketten, die es auch in Werkstätten zu kaufen geben soll, freiwillig erfolgt. Wer also aus grundsätzlichen, ästhetischen oder sicherheitsrelevanten Gründen - Aufkleber an der Frontscheibe verschlechtern die Sicht - die Regelung ablehnt, muss die Plaketten nicht anbringen.
Die Kennzeichnungs-Verordnung, die die meisten Automobilclubs schon in der strengeren Form für unsinnig hielten, soll fünf Monate nach ihrer Verkündung in Kraft treten, die wiederum ein abgeschlossenes EU-Notifizierungsverfahren voraussetzt.












