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Bußgelder bis zu 3.000 Euro geplant / Zweckbindung für Verkehrssicherheitsarbeit
Tiefensee will härtere Strafen für Verkehrssünder
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Gegen solche Personen müsse man mit "drakonischen, abschreckenden Strafen" vorgehen, um die "vielen vernünftigen Autofahrer" zu schützen, so Tiefensee. Nur wenn es im Portemonnaie wirklich weh tue, würden "Verkehrsrowdys" ihr Verhalten ändern.
Es gehe nicht darum, den Bürgern in die Tasche zu greifen, sagte der Minister. Er wolle die Bußgelder "vor allem" da erhöhen, wo die Hauptursachen für Verkehrsunfälle lägen. Deswegen blieben die Strafen zum Beispiel für Fußgänger, die unachtsam über den Radweg liefen, unverändert - möglichen, schwerwiegenden Folgen dieses Verhaltens ist sich Tiefensee offenbar nicht bewusst. Wer aber als "Rowdy" vorsätzlich rase oder drängele, solle künftig bis zu 2.000 Euro zahlen. Der gleiche Satz ist für Fahrer von vorsätzlich überladenen Lkw geplant. Die Strafen für jene, die sich nach "maßlosem Alkohol- oder Drogenkonsum" erwischen lassen, sollen sogar auf bis zu 3.000 Euro steigen.
Eine Erhöhung der drohenden Punkte in Flensburg oder der Fahrverbots-Regelungen steht offenbar nicht zur Debatte, ebensowenig wie eine einkommensabhängige Gestaltung der Bußgelder nach dem Vorbild des Strafrechts. Die genaue Gestaltung bleibt sowieso abzuwarten, spricht Tiefensee doch von einer "Verdoppelung" der maximalen Bußgelder, während diese derzeit etwa für Geschwindigkeitsverstöße bei maximal 425 Euro liegen.
Der Minister will das Thema heute mit seinen Amtskollegen auf der Verkehrsministerkonferenz der Länder in Berlin debattieren. Um die Glaubwürdigkeit der Maßnahme zu erhöhen, soll das zusätzlich eingenommene Geld nicht in den Staatshaushalt fließen, sondern direkt in die Verkehrssicherheitsarbeit. Wer's glaubt.












