Knapp 132.000 Pkw wurden 2005 nur kurzzeitig zugelassen, davon fast zwei Drittel für weniger als vier Tage.
In absoluten Zahlen am meisten die Statistik geschönt hat dabei erneut Renault, im Verhältnis zu den
Neuzulassungen Subaru. Die deutschen Hersteller agierten zurückhaltend.
Insgesamt sank der Anteil der Kurz- an den Gesamtzulassungen im dritten Jahr in Folge von 5,0 über 4,0 auf jetzt
3,9 Prozent. Das geht aus den kürzlich veröffentlichten Zahlen des Kraftfahrt-Bundesamtes hervor.
Mit 21.606 innerhalb von 30 Tagen wieder abgemeldeten Pkw geht der fragwürdige Spitzenplatz wiederum an Renault,
wobei der "Créateur d'Automobiles" den Anteil von 14,8 auf 12,9 Prozent abbaute. Noch immer aber ist fast jeder
achte Renault in den Neuzulassungs-Statistiken eine Kurzzulassung. Bei der Schwestermarke Nissan ging der Wert
sogar um 80 Prozent zurück, womit der japanische Autobauer mit vier Prozent nun in einem normalen Bereich liegt.
Einen besonders hohen Anteil von Kurzzulassungen notierten die Statistiker bei Subaru, wo über 31 Prozent
aller Zulassungen nur für wenige Tage erfolgten. Auch Honda (17,9 Prozent), die auf ihre Zuwächse so stolze
Korea-Marke Kia (15 Prozent) sowie Land Rover, Chevrolet und Chrysler/Jeep erreichten überdurchschnittliche Werte.
Am anderen Ende der Tabelle mit besonders kleinem Kurzzulassungs-Anteil steht wie im Vorjahr Opel, gefolgt von
BMW/Mini, Seat, Škoda, Audi und Volkswagen. Insgesamt bewegen sich die deutschen Autobauer mit maximal 3,4
Prozent (Ford) auf niedrigem Niveau. Bei Mercedes-Benz beträgt der Wert 2,3 Prozent.
Die höchsten Zuwachsraten ergeben sich bei Suzuki, Peugeot, Chevrolet und Kia, die größten Rückgänge bei
Jaguar, Chrysler/Jeep und BMW, wobei diese Werte aufgrund der Nichtberücksichtigung des Marktanteils statistisch
nur eine bedingte Aussagekraft haben. Weitere Daten und Tendenzen entnehmen Sie bitte der verlinkten Übersicht.
Kurzzulassungen gelten in der Branche als Mittel, um die Neuzulassungszahlen und damit den Marktanteil zu steigern -
auf dem Papier. Anschließend werden solche "Tageszulassungen" mit deutlichem Rabatt als Gebrauchtwagen verkauft.
Während der Großteil der Kurzzulassungen so motiviert ist, gibt es natürlich im Händlerbetrieb auch andere
Erfordernisse, einen Neuwagen - etwa als Vorführfahrzeug - für eine kurze Zeit anzumelden.
Das KBA erfasst diejenigen Zulassungen als Kurzzulassungen, denen innerhalb von 30 Tagen eine Abmeldung
(vorübergehende Stilllegung oder Löschung) folgt. Intern wird dabei auch noch zwischen der Dauer der
Zulassung (1 Tag, 2-4, 5-8 und 9-30 Tage) unterschieden.