Mit minus 19,4 Prozent bei den Neuzulassungen musste Renault 2004 ein sehr schlechtes Ergebnis einstecken - das
schlechteste von allen Herstellern. Doch genau genommen war es noch ein Stück schlechter, denn Renault war auch
im vergangenen Jahr Meister bei den Kurzzulassungen. Das geht aus den jetzt veröffentlichten Zahlen des
Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) hervor.
Mit 24.372 nur kurzzeitig zugelassenen Pkw hat der "Créateur d'Automobiles" den Angaben zufolge die Statistik geschönt,
mehr als jeder andere Autobauer. Insgesamt beträgt der Anteil der Kurz- an den Neuzulassungen der französischen Marke
14,8 Prozent. Noch übertroffen wurde dieses Verhältnis allerdings von MG Rover (23,6 Prozent), Subaru, Ferrai,
Chrysler/Jeep und auch von der Renault-Schwester Nissan, die 17,3 Prozent und damit die Spitze erreicht.
Allerdings haben sowohl Nissan, insbesondere aber Renault die Zahl der Kurzzulassungen im Vergleich zum Vorjahr
reduziert, um 2,3 Prozent Nissan und um fast 50 Prozent Renault. Wer die Statistik richtig liest, muss hier aber
natürlich auch den Rückgang der Neuzulassungen dieser Marke insgesamt mit berücksichtigen.
Die deutschen Hersteller haben sich dagegen zurückgehalten - 0,8 (Opel) bis 3,5 Prozent (Ford) betrug hier der Anteil
der Kurz- an den Gesamtzulassungen. Außer bei Ford waren die Werte überall rückläufig, besonders deutlich bei Mercedes
und VW. Die höchsten Zuwachsraten weisen die KBA-Zahlen für die Marken KIA und Honda aus, die ihre Aktivitäten glatt
vervierfacht bzw. gut verdoppelt haben. Deutlich zugelegt haben auch Seat und Škoda, die aber insgesamt weiterhin
im niedrigen Bereich bleiben. Weitere Daten und Tendenzen entnehmen Sie bitte der verlinkten Tabelle.
Kurzzulassungen gelten in der Branche als Mittel, um die Neuzulassungszahlen und damit den Marktanteil zu steigern - auf
dem Papier. Anschließend werden solche "Tageszulassungen" mit deutlichem Rabatt als Gebrauchtwagen verkauft. Während der
Großteil der Kurzzulassungen so motiviert ist, gibt es natürlich im Händlerbetrieb auch andere Erfordernisse, einen
Neuwagen - etwa als Vorführfahrzeug - für eine kurze Zeit anzumelden. Das KBA erfasst diejenigen Zulassungen als
Kurzzulassungen, denen innerhalb von 30 Tagen eine Abmeldung (vorübergehende Stilllegung oder Löschung) folgt.