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Gericht: Verschulden des Auffahrenden ist ebenfalls zu berücksichtigen
Urteil: Nicht zwangsläufig volle Haftung für Ladungsverlust
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Ein sich nähernder Toyota fuhr kurz darauf in die Papierstapel hinein. Der Fahrer verlor die Kontrolle über seinen Wagen, kollidierte mit dem Lkw-Anhänger und erlitt schwerste Verletzungen. Später verklagte er den Lkw-Fahrer auf Schmerzensgeld.
Der Lastzugfahrer müsse für den Auffahrunfall haften, da er durch verkehrswidriges Verhalten und anschließendes Schleudern ein gefährliches Hindernis begründet habe, entschied das Gericht (Urteil vom 07.03.2005;
Der Mann kam letztlich aber dennoch recht glimpflich davon, weil die Richter dem Pkw-Fahrer gleich mehrere Verkehrsverstöße anlasteten: Er habe sein Fahrzeug trotz Warnhinweisen unzureichend abgebremst, sei im Dunkeln nicht auf Sicht gefahren, habe keinen Sicherheitsgurt angelegt gehabt und sei zu allem Überfluss trotz Fahrverbots unterwegs gewesen. Das Gericht entschied deshalb, dass er zu 70 Prozent selbst an dem Unfall schuld sei und der Lastwagen-Fahrer nur zu 30 Prozent haften müsse.












