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Ab 2007 außerdem Vorauszahlungspflicht für Steuersünder
NRW: Keine Zulassung bei offener Kfz-Steuer
Nach der bereits im August 2005 beschlossenen Rechtsverordnung ist seit November die Neuzulassung in NRW verpflichtend an eine Einzugsermächtigung gekoppelt. Eine dritte Stufe tritt zum 1. Januar 2007 in Kraft: Sind Bürger mit ihrer Kfz-Steuer im Rückstand, müssen diese zusätzlich zu den übrigen Voraussetzungen die Steuer für das erste Jahr im voraus zahlen.
Das Finanzministerium in Düsseldorf verspricht sich von diesen Maßnahmen Rückgänge bei den Außenständen. Diese beliefen sich Ende 2004 auf rund 33 Mio. Euro. Davon waren etwa neun Mio. Euro selbst nach Ausschöpfung aller Vollstreckungsmaßnahmen uneinbringlich. Hohe Mahn- und Vollstreckungskosten für Tausende von Einzelfällen stehen nach Ansicht des Finanzministers in einem unangemessenen Verhältnis zum geringen Steuerrückstand - im Durchschnitt sind dies nur 160 Euro je Fall.











