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Freitag, 29. März 2024
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Lückenloses Scheckheft künftig nicht mehr Voraussetzung

Nissan: Bessere Bedingungen für Mobilitätsgarantie

Siehe Bildunterschrift
Mobilitätsgarantie Renault Nissan
bei Nissan auch für ältere Modelle
Nissan verbessert die Bedingungen für die Mobilitätsgarantie. Ab dem 1. Dezember ist ein lückenloser Nachweis aller Kundendienste nicht mehr erforderlich, so dass auch Fahrer älterer, nicht durchgehend gewarteter Autos die Leistungen beanspruchen können.
Voraussetzung dafür ist, dass die letzte fällige Inspektion von einer Vertragswerkstatt durchgeführt und im "Scheckheft" bestätigt wird. Die Garantie gilt dann jeweils bis zum vorgeschriebenen Termin der nächsten Durchsicht.

Die Neuregelung gilt ab dem 1. Dezember 2005, ist jedoch im Gegensatz zu anderen Herstellern begrenzt auf bis zu zehn Jahre alte Modelle.

Die Leistungen der Mobilitätsgarantie entsprechen denen des "Pan Europe Service" bei der Neuwagengarantie und umfassen unter anderem die Bereitstellung eines Ersatzwagens für bis zu drei Tage, eine Bahnfahrt der 1. Klasse bzw. einen Flug der Economy-Klasse, die Weiterfahrt mit einem Taxi sowie maximal drei Hotelübernachtungen (bis 110 Euro pro Person und Nacht).
text  Hanno S. Ritter
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