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Mobilitätsgarantie |
Renault Nissan |
bei Nissan auch für ältere Modelle |
Nissan verbessert die Bedingungen für die Mobilitätsgarantie. Ab dem 1. Dezember ist ein lückenloser
Nachweis aller Kundendienste nicht mehr erforderlich, so dass auch Fahrer älterer, nicht durchgehend
gewarteter Autos die Leistungen beanspruchen können.
Voraussetzung dafür ist, dass die letzte fällige Inspektion von einer Vertragswerkstatt durchgeführt und im
"Scheckheft" bestätigt wird. Die Garantie gilt dann jeweils bis zum vorgeschriebenen Termin der nächsten Durchsicht.
Die Neuregelung gilt ab dem 1. Dezember 2005, ist jedoch im Gegensatz zu anderen Herstellern begrenzt auf
bis zu zehn Jahre alte Modelle.
Die Leistungen der Mobilitätsgarantie entsprechen denen des "Pan Europe Service" bei der Neuwagengarantie und
umfassen unter anderem die Bereitstellung eines Ersatzwagens für bis zu drei Tage, eine Bahnfahrt der 1. Klasse
bzw. einen Flug der Economy-Klasse, die Weiterfahrt mit einem Taxi sowie maximal drei Hotelübernachtungen (bis
110 Euro pro Person und Nacht).