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Mittwoch, 4. Dezember 2024
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Neue Vignetten gelten ab Dezember, alte noch bis Ende Januar

Österreich und Schweiz: 2006er-Vignetten preislich unverändert

Siehe Bildunterschrift
Gültig ab Dezember: Maut- ADAC
Vignetten Österreich (Bild) und Schweiz
Die neuen 2006er-Vignetten für Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich und der Schweiz gelten wie jedes Jahr bereits ab dem 1. Dezember. Die Preise sind konstant geblieben.
So zahlen Pkw-Fahrer in Österreich weiterhin 72,60 Euro, die Zwei-Monats-Vignette (gerechnet ab Ausstellungsdatum) kostet unverändert 21,80 Euro und das Zehn-Tages-"Pickerl" 7,60 Euro. Für die Schweizer Jahresvignette zahlen Autofahrer 27 Euro. Die Jahresvignetten gelten jeweils 14 Monate lang, also vom 1. Dezember 2005 bis 31. Januar 2007.

Für Motorradfahrer gelten in Österreich verbilligte Tarife: Das Jahrespickerl kostet 29 Euro, die Zwei-Monats-Vignette 10,90 Euro und die Zehn-Tages-Vignette 4,30 Euro. In der Schweiz ist für Motorräder der gleiche Preis zu entrichten wie für Pkw.

In Österreich erscheint jetzt bereits die zehnte Ausführung der 1997 eingeführten zeitabhängigen Maut. Die goldfarbene "Jubiläumsvignette" enthält ein zusätzliches Sicherheitsmerkmal in Form eines zweidimensionalen Hologramms. Sie zeigt, je nach Sichtwinkel, den österreichschen Bundesadler und das Autobahnsymbol und soll Produktfälschungen erschweren.

Autofahrern drohen erhebliche Strafen, wenn sie ohne gültige Vignette gebührenpflichtige Autobahnen und Schnellstraßen befahren. Wer in Österreich erwischt wird, wird zunächst um 120 Euro erleichtert. Diese Ersatzmaut gilt laut Auto Club Europa (ACE) nur bis Mitternacht des folgenden Tages. Wer danach noch immer ohne gültiges Mautpickerl fährt und ertappt wird, dem drohen Strafen zwischen 400 und 4.000 Euro. Eine Kontrolle erfolgt nicht nur durch die Polizei, sondern auch durch die österreichische Autobahngesellschaft ASFINAG. In der Schweiz beträgt die Strafe laut ADAC 100 Schweizer Franken zuzüglich einer Abgabe von 40 CHF.

Mit Ausnahme der sechs Sondermautstrecken - A10 Tauern-Autobahn/Katschbertunnel, A13 Brenner-Autobahn, S16 Arlbergtunnel, A11 Karawanken-Autobahn, A9 Bosruck- und Gleinalmtunnel - gilt auf dem gesamten Autobahnnetz der ASFINAG die Vignettenpflicht. Nach österreichischem Recht ist auch der Besuch von Betrieben, die sich auf der Autobahn befinden, wie Tankstellen und Raststätten, vignettenpflichtig, und zwar auch dann, wenn die Zufahrt über Bundesstraßen erfolgen kann.

Laut ACE dürfen maximal zwei österreichische Pickerl auf der Windschutzscheibe angebracht werden, zusätzliche Vignetten anderer Länder sind aber erlaubt. In jedem Fall sollten aus Sicherheitsgründen so wenig Aufkleber wie möglich die Frontscheibe verdecken. Die Vignetten müssen so angebracht sein, dass sie von außen problemlos ablesbar sind, also etwa nicht an besonders getönten Stellen der Frontscheibe. Als Anbringungsort ebenfalls erlaubt sind feststehende vordere Seitenscheiben, beispielsweise kleine Dreiecksfenster an Vans. Am Motorrad muss der "Mautbapper" auf einem leicht zugänglichen, nicht auswechselbaren Teil kleben.

Der Vignettenabschnitt sollte aufgehoben werden, um im Falle des notwendigen Austausches der Scheibe kostenlos eine Ersatzvignette bekommen zu können.

Die Vignetten sind u.a. an den Grenzübergängen und bei den Automobilclubs ADAC und ACE erhältlich, letzterenfalls auch online auf den jeweiligen Webseiten - beim ADAC nur für Mitglieder und beim ACE jedenfalls bis zum Veröffentlichungsdatum dieser Meldung noch nicht die 2006er-"Modelle".
text  Hanno S. Ritter
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