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Gültig ab Dezember: Maut- |
ADAC |
Vignetten Österreich (Bild) und Schweiz |
Die neuen 2006er-Vignetten für Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich und der Schweiz gelten wie jedes Jahr bereits
ab dem 1. Dezember. Die Preise sind konstant geblieben.
So zahlen Pkw-Fahrer in Österreich weiterhin 72,60 Euro, die Zwei-Monats-Vignette (gerechnet ab Ausstellungsdatum) kostet
unverändert 21,80 Euro und das Zehn-Tages-"Pickerl" 7,60 Euro. Für die Schweizer Jahresvignette zahlen Autofahrer
27 Euro. Die Jahresvignetten gelten jeweils 14 Monate lang, also vom 1. Dezember 2005 bis 31. Januar 2007.
Für Motorradfahrer gelten in Österreich verbilligte Tarife: Das Jahrespickerl kostet 29 Euro, die Zwei-Monats-Vignette
10,90 Euro und die Zehn-Tages-Vignette 4,30 Euro. In der Schweiz ist für Motorräder der gleiche Preis zu entrichten
wie für Pkw.
In Österreich erscheint jetzt bereits die zehnte Ausführung der 1997 eingeführten zeitabhängigen Maut. Die goldfarbene
"Jubiläumsvignette" enthält ein zusätzliches Sicherheitsmerkmal in Form eines zweidimensionalen Hologramms. Sie zeigt,
je nach Sichtwinkel, den österreichschen Bundesadler und das Autobahnsymbol und soll Produktfälschungen erschweren.
Autofahrern drohen erhebliche Strafen, wenn sie ohne gültige Vignette gebührenpflichtige Autobahnen und Schnellstraßen
befahren. Wer in Österreich erwischt wird, wird zunächst um 120 Euro erleichtert. Diese Ersatzmaut gilt laut Auto Club
Europa (ACE) nur bis Mitternacht des folgenden Tages. Wer danach noch immer ohne gültiges Mautpickerl fährt und ertappt
wird, dem drohen Strafen zwischen 400 und 4.000 Euro. Eine Kontrolle erfolgt nicht nur durch die Polizei, sondern auch
durch die österreichische Autobahngesellschaft ASFINAG. In der Schweiz beträgt die Strafe laut ADAC 100 Schweizer Franken
zuzüglich einer Abgabe von 40 CHF.
Mit Ausnahme der sechs Sondermautstrecken - A10 Tauern-Autobahn/Katschbertunnel, A13 Brenner-Autobahn, S16 Arlbergtunnel,
A11 Karawanken-Autobahn, A9 Bosruck- und Gleinalmtunnel - gilt auf dem gesamten Autobahnnetz der ASFINAG die
Vignettenpflicht. Nach österreichischem Recht ist auch der Besuch von Betrieben, die sich auf der Autobahn befinden,
wie Tankstellen und Raststätten, vignettenpflichtig, und zwar auch dann, wenn die Zufahrt über Bundesstraßen erfolgen kann.
Laut ACE dürfen maximal zwei österreichische Pickerl auf der Windschutzscheibe angebracht werden, zusätzliche Vignetten
anderer Länder sind aber erlaubt. In jedem Fall sollten aus Sicherheitsgründen so wenig Aufkleber wie möglich die
Frontscheibe verdecken. Die Vignetten müssen so angebracht sein, dass sie von außen problemlos ablesbar sind, also etwa
nicht an besonders getönten Stellen der Frontscheibe. Als Anbringungsort ebenfalls erlaubt sind feststehende vordere
Seitenscheiben, beispielsweise kleine Dreiecksfenster an Vans. Am Motorrad muss der "Mautbapper" auf einem leicht
zugänglichen, nicht auswechselbaren Teil kleben.
Der Vignettenabschnitt sollte aufgehoben werden, um im Falle des notwendigen Austausches der Scheibe kostenlos
eine Ersatzvignette bekommen zu können.
Die Vignetten sind u.a. an den Grenzübergängen und bei den Automobilclubs ADAC und ACE erhältlich, letzterenfalls auch
online auf den jeweiligen Webseiten - beim ADAC nur für Mitglieder und beim ACE jedenfalls bis zum Veröffentlichungsdatum
dieser Meldung noch nicht die 2006er-"Modelle".