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Sinnvoll, aber nicht |
ADAC |
überall Vorschrift: Winterreifen |
Während in Deutschland über eine vage formulierte Winterreifen-Pflicht noch diskutiert wird, gibt es
diese in anderen Ländern konsequenter. Zum Beginn der kalten Jahreszeit hat der TÜV Süddeutschland die
einzelnen Regelungen zusammengestellt.
Danach lassen sich die Vorschriften in die Gruppen "Pflicht ohne Ausnahme", "Pflicht mit Ausnahme" und
"Pflicht von Fall zu Fall" subsumieren.
Erstere, also eine generelle Winterreifen-Pflicht, besteht in Finnland, Lettland und Estland jeweils vom
Anfang November bis Ende Februar, in Litauen bis Ende März und in Slowenien von Mitte November bis Mitte
März. Wer in diesen Ländern trotzdem mit Sommerpneus unterwegs ist, muss mit empfindlichen Geldbußen rechnen.
Schweden und Norwegen gehören zur zweiten Gruppe. Hier gilt ebenfalls eine grundsätzliche Winterreifenpflicht,
allerdings sind ausländische Fahrzeuge ausgenommen.
In Österreich, Frankreich und Italien gibt es kein generelles Gebot für Winterreifen. Allerdings wird per
Verkehrsschild für bestimmte Strecken Winterausrüstung vorgeschrieben. Empfohlen werden Winterreifen in der
Schweiz - wer dem nicht nachkommt, muss laut TÜV mit erheblichen Schwierigkeiten rechnen, wenn es dort zu
einem Unfall kommt.
Wie in Deutschland gibt es auch in Tschechien, Polen, Dänemark und den Benelux-Ländern noch keine Vorschrift
für das Fahren mit Winterpneus.