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Jetzt leichter Tempo |
Dethleffs |
100-Zulassung: Caravan-Kombinationen |
Ab sofort dürfen deutlich mehr Wohnwagen-Besitzer auf Autobahnen Tempo 100 mit ihrem Gespann fahren. Diverse
Bedingungen müssen aber weiterhin erfüllt sein.
Schneller als erwartet verabschiedete das Bundesverkehrsministerium eine Neuregelung der entsprechenden Verordnung.
Diese ersetzt die bisherige Regelung von 1998, gilt nach Angaben des Caravaning Industrie-Verbands (CIVD) seit 22.
Oktober 2005 und ist zunächst bis Ende 2010 befristet.
Die wichtigsten Neuerungen sind der höhere Massenfaktor zwischen Zugfahrzeug und Anhänger - jetzt maximal 1:1 - sowie
das Aufheben der "Hochzeit". Konkret bedeutet dies, dass nun unter Beachtung einiger Kriterien ein freier Tausch
zwischen Anhänger und Zugfahrzeug möglich ist.
Zu den weiteren Bedingungen gehören u.a. ein maximales zulässiges Gesamtgewicht des mit ABS ausgestatteten Zugfahrzeugs
von 3,5 Tonnen, hydraulische Achsstoßdämpfer sowie maximal sechs Jahre alte und bis 120 km/h (Geschwindigkeitsindex L)
zugelassene Reifen am Caravan. Zusätzlich muss der Wohnwagen über eine Stabilisierungseinrichtung oder das
Zugfahrzeug über ein Anhänger-ESP verfügen.
Käufer eines neuen Caravans können die hinten am Anhänger verpflichtend anzubringende Tempo 100-Plakette künftig
direkt bei der Anmeldung des Fahrzeugs beantragen, wodurch der bürokratische Aufwand sinkt. Bereits zugelassene
Anhänger können nachgerüstet werden; Bescheinigung und Plakette gibt es nach einem Gutachten eines amtlich
anerkannten Sachverständigen bei der örtlichen Zulassungsbehörde.
Der CIVD hatte sich bereits seit längerem für eine Vereinfachung der Regelung ausgesprochen. Der Verband erwartet,
dass die neue Verordnung künftig 80 Prozent aller Caravan-Besitzer das höhere Tempo auf Autobahnen und autobahnähnlichen
Straßen ermöglicht. Damit, so hieß es, werde sich auch der Verkehrsfluss verbessern, weil die Gespanne nicht mehr von
Lkw überholt werden "müssten". - Für Lkw gilt auf diesen Straßen ebenso wie für Standard-Gespanne Tempo 80.