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Gericht: Alkoholtest nicht vor Ablauf von 20 Minuten seit Trinkende
Urteil: Wartezeit bei Atemalkoholtest muss eingehalten werden
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| Atemalkoholmessung: | ADAC |
| 20 Minuten Wartezeit sind Pflicht | |
In dem zugrundeliegenden Fall war ein Autofahrer zu einem Bußgeld von 500 Euro und einem dreimonatigen Fahrverbot verurteilt worden. Das Amtsgericht hatte zwar festgestellt, die Polizei habe die Wartezeit von 20 Minuten zwischen Trink-Ende und Messung nicht beachtet, dies aber unter Berufung auf die Ausführungen eines Sachverständigen für irrelevant gehalten.
Die dagegen erhobene Rechtsbeschwerde des Betroffenen war in vollem Umfang erfolgreich - er wurde freigesprochen. Zur Begründung betonte das Gericht in der Entscheidung (Urteil vom 02.11.2004;
Über eine grundsätzlich vergleichbare Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hatten wir im April 2004 berichtet, Link zur Meldung nachfolgend im Kasten.












