archivmeldung Lesezeit ~ 1 Minute
Kundenfreundliche Regelung gilt auch für Audi, Seat und Škoda
VW: Ab 2005 wieder zwei Jahre Garantie
Seit der Reform des Gewährleistungsrechtes hatte VW keine Herstellergarantie mehr gegeben, womit Kunden rechtlich nur die gesetzliche Gewährleistung gegenüber dem Händler zur Verfügung stand. Das bedeutete, dass innerhalb der ersten sechs Monate vermutet wird, der Mangel habe bereits bei Auslieferung des Autos vorgelegen, in den verbleibenden 18 Monaten dagegen der Kunde dies beweisen muss - in der Praxis kaum möglich. Wenn auch viele Hersteller hier Kulanz gewährten, ist die neue alte Regelung sehr viel kundenfreundlicher. Außerdem bestehen Garantieansprüche nicht gegenüber dem Händler, sondern direkt gegenüber dem Werk, dass dieses Versprechen abgibt.
Eine echte Garantie bieten neben etlichen ausländischen Autobauern auch Ford, Opel und Smart, während etwa Mercedes, BMW und Porsche bislang die Sachmängelhaftung plus Kulanz im Einzelfall als ausreichend betrachten. Dies stellt die Kunden schlechter als die meist einjährige freiwillige Garantie vor der Gesetzesreform.











