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Gericht: Mit Sogwirkung durch vorbeifahrende Fahrzeuge ist zu rechnen
Urteil: Warnleuchte kein Grund für Anhalten auf Autobahn
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Wie der Anwalt-Suchservice berichtet, war eine Frau auf der Autobahn unterwegs gewesen, als in ihrem Wagen plötzlich eine Warnleuchte aufblinkte. Die Autofahrerin dachte, es sei etwas mit dem Reifendruck nicht in Ordnung. Daraufhin hielt sie auf der Standspur an und stieg aus. Dabei ließ sie die Fahrertür nur angelehnt; ein Warndreieck stellte sie nicht auf. Kurz darauf fuhr ein Lkw an dem haltenden Fahrzeug vorbei. Durch den Fahrtwind kam es zu einer Sogwirkung, in deren Folge die nur angelehnte Pkw-Tür aufgerissen und in den Scharnieren verbogen wurde.
Später verklagte die Autofahrerin den Lkw-Fahrer auf Schadenersatz, traf dabei aber auf Richter, die weniger weltfremd als sie selbst waren. Sie entschieden (Urteil vom 04.03.2004;
Die Autofahrerin habe ihre Sorgfaltspflicht in hohem Maße verletzt, schrieben die Richter in der Urteilsbegründung. Die Betriebsgefahr des Lkws trete dahinter vollständig zurück. Die Frau müsse daher ihren Schaden selbst tragen.












