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ADAC: Keine Gebühr ohne Gegenleistung bezahlen
Warnung vor unseriösen Anbietern von bezahlter Werbung auf dem Auto
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| Vertragsbedingungen genau | ADAC |
| studieren: Werbung am Privat-Pkw | |
Vor einer anderen, letztlich aber ähnlichen Masche warnt jetzt in der ADAC: Zahlreiche Agenturen versprechen, werbewillige Firmen und Autofahrer mit Interesse an einem Nebenverdienst zusammenbringen. Zwischen fünf und 300 Euro soll es monatlich einbringen, das eigene Auto als rollende Reklametafel zu vermieten.
Zahlreiche Autobesitzer saßen jetzt den dubiosen Geschäftsmethoden einer Internet-Agentur auf, die allein für die Registrierung in ihrer Datenbank eine Gebühr von 80 Euro verlangt. Dann, so das Versprechen, würde der Kunde innerhalb weniger Wochen einen Werbevertrag mit einer interessierten Firma erhalten. In der Regel kam dieser Vertrag jedoch nie zustande, und die Autobesitzer hatten anstelle eines Nebenverdienstes einen Verlust von 80 Euro zu beklagen.
Fraglich erscheinen auch Sponsoring-Angebote, bei denen Kunden mit riesigen Rabatten beim Neuwagenkauf gelockt werden. Voraussetzung: Der Besitzer lässt das Auto mit Werbung beschriften. Da der Kunde - ebenfalls ohne Garantie auf Vermittlung - eine zehnprozentige Anzahlung des verbilligten Fahrzeugpreises an die Vermittlungsagentur leisten muss, ist der Gedanke an eine unseriöse Masche nicht weit.
Weil bei solchen Angeboten offenbar nicht bei jedem potentiellen Teilnehmer sofort die Alarmglocken schellen, raten die Rechtsexperten des ADAC ausdrücklich, die Vertragsbedingungen der Agenturen genau zu studieren. Vor allem sei darauf zu achten, ob der Anbieter eine Garantie auf Vermittlung gibt. Grundsätzlich sollte man keine Anzahlung ohne Gegenleistung vereinbaren. Wählerische Autofahrer, die vielleicht nur ungern als Erotik-Werber durch die Gegend fahren, sollten außerdem darauf achten, ob vertraglich geregelt ist, für welche Produkte man werden muss. Auch ist wichtig, wie oft und wo das Auto unterwegs oder geparkt sein muss und wie oft eine Wagenwäsche verlangt wird. Sind die Anbieter nur über teure 0190er-Nummern erreichbar, sollte man besser verzichten.
Wer einen Vertrag abschließt, sollte außerdem unbedingt schriftlich eine Kündigungsklausel festlegen, damit man beispielsweise beim Verkauf des Fahrzeugs vorzeitig zurücktreten kann.












