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Gericht: Fall von Augenblicksversagen
Urteil: Keine Haftung für Crash mit Miet-Lkw in zu niedriger Durchfahrt
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In dem zugrundeliegenden vom Anwalt-Suchservice mitgeteilten Fall hatte ein Mann einen Lkw für einen Umzug gemietet. In den AGB des Kfz-Vermieters wurde dem Kunden ein Haftungsausschluss eingeräumt: Der Mieter sollte nur für Schäden haften, die er durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hätte.
In einer fremden Stadt näherte sich der frisch gebackene Lkw-Fahrer mit seinem Gefährt einem großen Steintor. Statt dieses auf der Außenspur der Straße zu umfahren, blieb der Mann auf der Spur, die geradewegs hindurch führte. Das Tor war allerdings einen ganzen Meter niedriger als der Lkw. Es kam zum Crash, und nicht das Tor, sondern der Aufbau des Lkw wurde schwer beschädigt. Später verlangte der Vermieter des demolierten Fahrzeugs Schadenersatz. Er argumentierte, dieser habe grob fahrlässig gehandelt, als er versuchte, mit dem 3,50 Meter hohen LKW ein nur 2,50 Meter hohes Steintor zu durchfahren. Der Fall ging vor Gericht.
Die Richter stellten sich in ihrer Entscheidung (Urteil vom 23.09.2003,












