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ARCHIVGericht: Bereits einmaliger Konsum führt zur Ungeeignetheit als Fahrzeugführer
Urteil: Amphetamin-Konsum rechtfertigt Führerschein-Entzug
Ob der Führerschein entzogen werden darf, wenn unter dem Einfluss von Amphetamin ein Fahrzeug gefahren wird, hatte das
Verwaltungsgericht Koblenz zu entscheiden.
Dem 34jährigen Antragsteller war in dem zugrunde liegenden Fall nach einer Überprüfung seines Fahrzeugs auf
Veranlassung der Polizei eine Blutprobe entnommen worden. In dem daraufhin eingeholten toxikologischen Befund stellte das
Institut für Rechtsmedizin der Universität Mainz fest, dass der Antragsteller Cannabis (Haschisch oder Marihuana) sowie
Amphetamin zu sich genommen hatte. Die Kreisverwaltung Ahrweiler entzog dem Mann daraufhin den Führerschein und ordnete die
sofortige Vollziehung dieser Entscheidung an. Hiergegen legte der Antragsteller Widerspruch ein und beantragte die
Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes. Er machte geltend, er sei seit März 2003 arbeitslos. Nun habe er aber ab dem
15. April 2004 eine Beschäftigung als Kraftfahrer gefunden.
Das Gericht lehnte den Antrag des Antragstellers ab, da die Einziehung des Führerscheins rechtens sei. Der Antragsteller
habe Amphetamine konsumiert, was selbst bei nur einmaligem Konsum dazu führe, dass er als Fahrzeugführer ungeeignet sei.
Sein Hinweis auf berufliche Nachteile rechtfertige keine andere Bewertung. Derartige Folgen seien häufig die Konsequenz
des Führerscheinsentzugs und vom Antragsteller angesichts des gebotenen Schutzes anderer Verkehrsteilnehmer hinzunehmen.
Die Entscheidung (Beschluss vom 05.04.2004, - 3 L 882/04.KO -) ist noch nicht rechtskräftig.
text Hanno S. Ritter
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