archivmeldung Lesezeit ~ 2 Minuten
80 Prozent Recyclingfähigkeit wird Mindestanforderung
EU: Neue Vorschriften zum Kfz-Recycling ab 2008
34 Prozent der weltweiten Kraftfahrzeugproduktion entfallen auf die europäische Industrie. Auch vor diesem Hintergrund erklärte Erkki Liikanen, der für Unternehmenspolitik zuständige EU-Kommissar: "Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn in Richtung auf das Recycling der beim Fahrzeugbau verwendeten Bauteile und Werkstoffe. Ganz besonders begrüße ich es, dass diese Maßnahme es uns ermöglichen dürfte, mit Unterstützung der Automobilindustrie die ehrgeizigen Ziele für 2015 zu erreichen und unsere Umwelt etwas besser zu schützen." Es sei von wesentlicher Bedeutung, so Liikanen weiter, dass die Hersteller das Recycling bereits auf der Stufe der Entwicklung neuer Fahrzeuge einbezögen; selbst wenn dies zu einem Anstieg der Produktionskosten führen sollte. Außerdem werde der Binnenmarkt besser funktionieren, weil diese Maßnahmen zeitgleich für sämtliche in der Europäischen Union in Betrieb genommenen Neufahrzeuge gelten werde.
Die Neuregelung gilt für neue und gegenwärtig produzierte Modelle von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen, die drei Jahre nach Verabschiedung der neuen Richtlinie auf den Markt gebracht werden. Sie dürften daher ab 2008 Wirkung zeigen. Die Vorschriften gelten allerdings nicht für in Kleinserien (weniger als 500 Fahrzeuge pro Jahr in jedem Mitgliedstaat) hergestellte Fahrzeuge, da diese mittelständischen Unternehmen für die entsprechende Anpassung ihrer jährlichen Produktion erhebliche Investitionen tätigen müssten.











