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Tipps & Tricks zur Absicherung gegen Betrüger
Gebrauchtwagen: LKA warnt vor vermeintlichen Schnäppchen im Internet
Das Bayerische Landeskriminalamt (LKA) warnt vor professionellen Dieben und Betrügern, die seit geraumer Zeit diverse
Internetforen nutzen, um in der Regel bei Mietwagenfirmen oder Autohäusern unterschlagene oder gestohlene Fahrzeuge
anzubieten.
Meist kommen dabei den Angaben zufolge "totalgefälschte" oder blanko gestohlene Dokumente zum Einsatz, die Arbeit einer
Umfrisierung der Fahrgestellnummer wird dagegen oft gescheut. Für einen Käufer bedeutet das, dass er spätestens nach der
Anmeldung bei der Zulassungsstelle Besuch von der Polizei bekommt - und dann nicht nur ohne Auto, sondern auch
ohne Geld da steht.
Das LKA empfiehlt, bereits bei der Vermutung eines unseriösen Geschäfts die nächste Polizeidienststelle zu informieren.
Auch sollte immer darauf geachtet werden, ob der oder die Verkäufer auch über eine Festnetz-Telefonnummer und eine
Wohnanschrift erreichbar sind. Die Fahrzeuge werden meist, da die Täter sie wegen des Entdeckungsrisikos so schnell
wie möglich loswerden wollen, deutlich unter dem aktuellen Marktwert angeboten - wer die üblichen Preise kennt, ist
hier deutlich im Vorteil. Außerdem rät das LKA, unbekannte Treffpunkte zu meiden, möglichst nicht alleine zu
Verkaufsverhandlungen zu erscheinen und keine größeren Bargeldbeträge mit sich zu führen. Wichtig sei auch, ob alle
Fahrzeugschlüssel (meist drei) vorhanden sind und in alle Schlösser des Autos passen. Fehlen Schlüssel, sind im Falle
eines Diebstahls erhebliche Probleme mit der Kraftfahrzeug-Versicherung vorprogrammiert.
Im übrigen gilt, wie allgemein beim Gebrauchtwagenkauf, dass eine Kontaktaufnahme mit dem im Kfz-Brief ersichtlichen
Vorbesitzer ratsam ist, sowohl im Hinblick auf die km-Leistung als auch auf mögliche Unfallschäden.
Verkäufern raten die Kriminalisten, sich vor einer Probefahrt Personaldokumente zeigen zu lassen und die dortigen Fotos
mit der vorlegenden Person und evtl. anderen Dokumenten zu vergleichen. Gleiches gilt für die Unterschriften, etwa in
Führerschein und Personalausweis. Soweit möglich, sollten Sicherheiten verlangt werden.
text Hanno S. Ritter
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