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© ADAC
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Autofahrer können in den Alpen über Nacht und auch noch plötzlicher auf verschneite oder vereiste Fahrbahnen treffen.
Vorsicht ist dann vor allem abseits der Hauptverkehrsrouten geboten. Denn selbst wenn die Rutschgefahr groß ist,
werden nicht alle Verkehrswege gestreut.
Damit man sich rechtzeitig auf winterliche Verkehrswege einstellen kann, hat der ADAC die entsprechenden Bestimmungen
in den klassischen Wintersportländern zusammengefasst:
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Deutschland |
In geschlossenen Ortschaften beschränkt sich die Streupflicht auf verkehrswichtige und gefährliche Stellen. Dazu zählen
beispielsweise Gefällstrecken, scharfe Kurven, auffallende Verengungen, Straßenkreuzungen sowie Fußgängerüberwege.
Außerorts muss bei Glätte nur dort gestreut werden, wo Anlage und Zustand der Straße die Glatteisbildung begünstigen und
dies trotz erhöhter Vorsicht nicht oder nicht rechtzeitig erkannt werden kann. |
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Österreich |
Die Streupflicht hängt von der Verkehrsbedeutung der jeweiligen Straße ab. Auf Nebenstrecken wird aus Umweltschutzgründen
nur selten gestreut. |
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Schweiz |
Bei den Eidgenossen gelten für die Streupflicht ähnliche Bestimmungen wie in Deutschland. |
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Frankreich |
Es besteht zwar für alle Straßen eine allgemeine Streupflicht. Die Praxis zeigt jedoch, dass man nicht überall gestreute
Fahrwege vorfindet. |
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Italien |
Autofahrer müssen sich überall darauf einstellen, dass die Straßen nur unzureichend oder gar nicht gestreut sind.
Deshalb sollte das Tempo und die Fahrweise stets den winterlichen Verhältnissen angepasst sein. |
Grundsätzlich ist es bei Fahrten in die Alpen ratsam, Schneeketten mitzuführen. Das ist oft nicht nur notwendig, sondern auch zwingend vorgeschrieben. Wer die Montage bereits zu Hause einmal geübt hat und auch Arbeitshandschuhe und
eine Unterlage dabei hat, ist im "Ernstfall" deutlich im Vorteil.