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ARCHIVBisher noch keine Typgenehmigung für Hersteller erteilt
EU: Kein neuer Einführungstermin für digitalen Fahrtenschreiber
Die EU-Kommission wird offenbar vorerst keinen neuen Termin für die Einführung des digitalen Tachographen in Nutzfahrzeugen
vorschlagen. Wie der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) aus Brüssel erfahren haben will, möchte die EU-Behörde zunächst
abwarten, bis einer der Hersteller die erforderliche Typengenehmigung für die neue "Black Box" erhalten hat. Erst dann
könne entschieden werden, ob eine Fristverlängerung notwendig werde und wie lange diese ausfallen müsse.
Damit gilt nach wie vor der 5. August 2004 als Stichtag für die Einführung. Der vorgegebene Fahrplan für die Einführung
hängt jedoch bereits jetzt: Eigentlich sollte schon am 5. August dieses Jahres zumindest ein Tachographenhersteller die
erforderliche Typengenehmigung haben, tatsächlich werden diese wohl erst im kommenden Jahr erteilt werden. Geht es nach den
Lkw-Herstellern, müsste der Einführungstermin mindestens um ein Jahr verschoben werden, um die neuen Geräte testen zu
können und die Produktion auf den Einbau vorzubereiten.
Die Kommission knüpft an die Einführung der neuen Tachographen die Hoffnung, dass die Sicherheit im Straßenverkehr dank
der besseren Kontrolle der Lenk- und Ruhezeiten der Kraft- und Busfahrer entscheidend verbessert werden kann. Wie aus
Kommissionskreisen verlautete, könnte sich die Einführung nicht zuletzt angesichts der notwendigen Billigung eines neuen
Termins durch EU-Ministerrat und Europäisches Parlament aufgrund des zeitaufwändigen Mitentscheidungsverfahrens um Jahre
verschieben. Außerdem meldet der ARCD unter Berufung auf nicht genannte "Experten", dass Automobilindustrie oder
Transportunternehmen gegen den digitalen Fahrtenschreiber möglicherweise klagen werden, wenn die Kommission
keine neue Fristen vorgäbe.
text Hanno S. Ritter
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