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Für leichte Wohnmobile gilt künftig gleicher HU-Turnus wie für Pkw
TÜV verlängert HU-Frist für Wohnmobile kostenfrei
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Hintergrund ist einer Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung nebst entsprechender Übergangsvorschrift. Danach gelten für Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen künftig die gleichen Fristen wie für Pkw bei der HU: Die erste ist fällig nach drei Jahren, die folgenden alle zwei Jahre. Bisher mussten diese Fahrzeuge jährlich zum Sicherheits-Check. Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen müssen dagegen auch künftig in den ersten sechs Jahren alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung. Nicht angepasst wurden die Abgasuntersuchungsfristen.
Der Austausch der Plakette erfolgt ohne weitere Überprüfung des Fahrzeugs und wird als kostenloser Service angeboten. Natürlich wird dabei auch der Eintrag im Fahrzeugschein entsprechend geändert.












