Wer seinen Diesel-Pkw versehentlich mit Benzin betankt und dadurch einen Motorschaden verursacht, erhält von seiner
Vollkaskoversicherung keinen Pfennig. Das hat in letzter Instanz der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.
In dem zugrundeliegenden, vom Anwalt-Suchservice mitgeteilten Fall hatte ein Mann den Mercedes seiner Ehefrau gefahren.
Als er tanken musste, füllte er statt Dieselkraftstoff versehentlich Benzin in den Tank. Bei der Weiterfahrt wurde
der Motor des Fahrzeugs schwer beschädigt. Es entstand Schaden in Höhe von rund 4.500 Euro.
Diese Summe wollte die Mercedes-Halterin später von ihrer Vollkaskoversicherung ersetzt haben, doch die verweigerte die
Zahlung. Begründung: Es handle sich um einen so genannten Betriebsschaden. Solche seien - im Gegensatz zu Unfallschäden -
nicht versichert. Der Fall ging bis vor den BGH, und der gab der Versicherung Recht (Urteil vom 25.06.2003;
- IV ZR 322/02 -).
Zu den so genannten Betriebsschäden, die nicht von der Vollkaskoversicherung umfasst seien, gehörten Schäden, die im
Zusammenhang mit Bedienungsfehlern entstünden. Die Versorgung eines Fahrzeugs mit dem für die Fortsetzung der Fahrt
notwendigen Treibstoff, so die Richter, gehöre zu den Bedienungsvorgängen. Die Wahl des falschen Kraftstoffs sei folglich
als Bedienungsfehler einzustufen. Deshalb, so der BGH, müsse die Versicherung nicht zahlen.