Nach schwerwiegenden Verkehrsübertretungen in Italien müssen Kraftfahrer nicht selten die Heimfahrt ohne Führerschein oder
gar Fahrzeug antreten. Laut ADAC darf das Auto schon dann kurzfristig einbehalten werden, wenn ein Bußgeld nicht gleich bar
bezahlt werden kann. Ganz sicher aber ist man seinen Führerschein für einen Monat los, wenn etwa eine
Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 40 km/h begangen wird. Bei diesem Delikt wird außerdem noch eine Geldbuße von
mindestens 343 Euro fällig. Ganz hart kann es Motorradfahrer treffen, die ohne Helm erwischt werden. Außer einer Geldbuße
von mindestens 68 Euro müssen sie ihr Kraftrad für einen Monat in amtliche Verwahrung geben.
Ein Trost: Auch ohne den in Italien abgenommenen Führerschein ist das Autofahren in Deutschland erlaubt. Allerdings sollte
man am Heimatort gleich die Führerscheinstelle aufsuchen und dort unter Vorlage des italienischen Übertretungsprotokolls
ein Ersatzdokument beantragen.