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Gericht: Vorführwagen ist ein Gebrauchtfahrzeug
Urteil: Ausschluss der Rücknahme eines Vorführwagens rechtens
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Ein Autohändler hatte einem Kunden einen fast neuen Vorführwagen mit einem Tachostand von 200 km verkauft. Als Preis wurden 23.500 Euro ausgehandelt, 3.500 Euro weniger als der Wagen fabrikneu gekostet hätte. Der Verkäufer vereinbarte mit dem Käufer, dass er nicht verpflichtet sei, den Wagen zurückzunehmen, falls sich an diesem Mängel zeigen sollten. Er sicherte ihm aber deren Beseitigung auf Kulanz zu. Als der Kunde später monierte, das Auto habe eine unruhige Fahrweise, führte der Händler eine Überprüfung des Fahrwerks durch. Er fand jedoch keinen Fehler. Der Käufer wollte sich damit nicht zufrieden geben und verlangte sein Geld zurück. Als der Verkäufer sich nicht darauf einließ, zog der Kunde vor Gericht.
Die Richter des Oberlandesgerichts Frankfurt gaben jedoch dem Verkäufer Recht (Urteil vom 17.11.2000,












